LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1737/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.06.2017, 15:32:09


Geschäftszahl(en): LAD-32739/2014-294
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Wirkungsbericht 2016

Betreff:
Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings für das Finanzjahr 2016 (Wirkungsbericht 2016)

Gemäß § 53 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich gleichzeitig mit dem Landesrechnungsabschluss einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht) zu übermitteln. Der Wirkungsbericht ist gemäß § 10 der Verordnung zur Wirkungsorientierung 2017 (VOWO 2017) auf Basis der Meldungen der haushaltsleitenden Organe von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zu erstellen.

Der Aufbau des vorliegenden Wirkungsberichtes folgt der Geschäftseinteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung zum Stand 31.12.2016.

Die Basis für den vorliegenden Bericht bilden die Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudget 2016 (XVII. Gesetzgebungsperiode, LT-Beschluss Nr. 74 vom 15.12.2015) und die von den haushaltsleitenden Organen erstellten Meldungen über die Erreichung der im Landesbudget festgelegten Wirkungsziele des Finanzjahres 2016. Da für das Jahr 2016 keine Berichte über Interne Evaluierungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle übermittelt wurden, enthält der vorliegende Wirkungsbericht keine diesbezüglichen Angaben. Das Globalbudget KAGes Personalamt (KAGPA) wurde nicht in den Bericht aufgenommen, da dieses im Landesbudget 2016 keine Angaben zur Wirkungsorientierung enthielt.

Die haushaltsleitenden Organe haben an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle auf Globalbudgetebene je Wirkungsziel unter „Zielverfolgung“ eine Beschreibung, wie dieses Wirkungsziel verfolgt wurde, gemeldet. Weiters erfolgten je Indikator Angaben zum im Jahr 2016 erreichten Wert („IST 2016“) und ein Vergleich des Ziel- und Ist-Zustandes sowie eine Beurteilung des Erfolges („Erläuterungen“). Die gemeldeten Daten wurden zur leichteren Lesbarkeit in fetter Schrift hervorgehoben und bilden somit den eigentlichen Berichtsteil.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08. Juni 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Ergebnisse des Wirkungscontrollings für das Finanzjahr 2016 (Wirkungsbericht 2016) wird zur Kenntnis genommen.