LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 162/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Gründung von Expositurklassen in Breitenau am Hochlantsch

 

zu:
EZ 162/1, Gründung von Expositurklassen in Breitenau am Hochlantsch (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.10.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 15. September 2015 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag Einl.Zahl 162/1 abzugeben.

In diesem Landtagsantrag wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, gemäß § 13 Abs. 1 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, i.d.g.F., die NMS Breitenau am Hochlantsch künftig als Expositurklassen zu führen, um damit eine komplette Auflassung des Schulstandortes zu verhindern.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Einleitend darf zu diesem Antrag festgehalten werden, dass die Auflassung der HS/NMS Dr. Lauda in der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch mit Bescheid vom 31. Mai 2012, GZ.: FA6B-10.01-9/2012-67, mit Ende des Schuljahres 2013/14, und nicht mit dem Schuljahr 2011/12 wie der Abgeordnetenantrag behauptet, festgelegt wurde.

Gegen diese Entscheidung, die aufgrund der geringen Schülerzahl wie auch im Zusammenhang mit dem Regionalen Bildungsplan erforderlich wurde, wurde seitens der Gemeinde der Rechtsweg ausgeschöpft. Sowohl der Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. August 2014, B 854/2012-17, B 939/2012-13, B 947/2012-17) als auch der Verwaltungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. April 2015, Ro 2014/10/0100-13) haben die ha. Entscheidung über die Auflassung bestätigt. Es liegt also ein abgeschlossenes Verfahren vor. Durch die Verfahren vor den beiden Gerichtshöfen und die Gewährung der aufschiebenden Wirkung während der Verfahren erfolgte die endgültige faktische Auflassung mit Ende des Unterrichtsjahres 2014/15.

Der Bescheid über die Auflassung der HS/NMS Dr. Lauda St. Jakob Breitenau hat sich sehr ausführlich mit der Thematik über die Zumutbarkeit des Schulweges auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gelangt, dass die Zumutbarkeit des Schulweges (ca. 30 km an die Schulstandorte Bruck an der Mur und Frohnleiten) gegeben ist. Diese Ansicht wird noch dadurch belegt, dass auch zahlreiche gleichaltrige Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch die AHS in Bruck an der Mur besuchen. Die Einrichtung von Expositurklassen mit der Begründung der Unzumutbarkeit des Schulweges wäre demnach also im Widerspruch zum Auflassungsbescheid.

Gemäß § 11 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes können im Verband einer Pflichtschule, aber doch in örtlicher Entfernung von ihr, vom gesetzlichen Schulerhalter Expositurklassen errichtet werden, um den schulpflichtigen Kindern den Besuch der Pflichtschulen auch in verkehrsungünstiger Lage und zu jeder Jahreszeit zu ermöglichen. Gesetzlicher Schulerhalter ist die Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch, deren einzige Neue Mittelschule aufgelassen ist. In Ermangelung einer „Stamm- oder Mutterschule“ können Expositurklassen in der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch daher aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht errichtet werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag, Einl.Zahl 162/1,  der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Christian Cramer, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Mario Kunasek, Dr. Gerhard Kurzmann, Liane Moitzi, Andrea Michaela Schartel, Dipl.-Ing. Hedwig Staller und Marco Triller, BA betreffend Gründung von Expositurklassen in der Breitenau am Hochlantsch wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch

 

Der Berichterstatter:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch