LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1846/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 03.08.2017, 12:04:31


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Gestaltung von Textgegenüberstellungen im Begutachtungsverfahren

Textgegenüberstellungen zählen zu den (Gesetzes-)Materialien des österreichischen und steirischen Rechtsetzungsprozesses. Bis vor einiger Zeit handelte es sich dabei auch in der Steiermark um zweispaltige Dokumente, bei denen in der linken Spalte der geltende Text und in der rechten Spalte der vorgeschlagene Text einer Rechtsvorschrift wiedergegeben wurde. Das sollte den Vergleich der beiden Fassungen und damit das Erkennen der Unterschiede erleichtern.

Leider wurde das System vor einiger Zeit umgestellt. Nun wird der geltende Text im Fließtext durchgestrichen und der vorgeschlagene Text angefügt. Das Ergebnis ist äußerst unübersichtlich, kaum lesbar und eigentlich nicht mehr als Textgegenüberstellung im wirklichen Wortsinn zu bezeichnen.

Laut Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 10. Dezember 2015 zur Gestaltung von Textgegenüberstellungen (GZ BKA-600.824/0001-V/2/2015) erfüllen Textgegenüberstellungen ihre Funktion nur dann völlig zufriedenstellend, wenn die Unterschiede zwischen geltender und vorgeschlagener Fassung deutlich gemacht werden. Daher ist laut Rundschreiben in der Gegenüberstellung in der linken Spalte die geltende Fassung, in der rechten Spalte die vorgeschlagene Fassung darzustellen.
Zur Erstellung einer solchen Textgegenüberstellung wird vom BKA-Verfassungsdienst auch das entsprechende EDV-Programm zum Download zur Verfügung gestellt (https://www.ag.bka.gv.at/at.gv.bka.wiki-bka/index.php/Textgegen%C3%BCberstellung).

Auch aus ökologischen und ökonomischen Gründen wäre eine Umstellung sinnvoll, da bei einer zweispaltigen Darstellung im Gegensatz zur derzeitigen Form kein Farbausdruck nötig wäre, welcher ja bekanntermaßen um einiges teurer im Druck ist als die Schwarz-Weiß-Darstellung.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Erstellung von Textgegenüberstellungen im Begutachtungsverfahren die vom Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vorgeschlagene Form zu  verwenden.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)