LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 8

EZ/OZ 1850/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Ausstattung der Polizeibeamten mit hieb- und stichfester Schutzkleidung

 

zu:
EZ 1850/1, Ausstattung der Polizeibeamten mit hieb- und stichfester Schutzkleidung (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05.12.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Infrastruktur vom 12.09.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1850/1, betreffend „Ausstattung der Polizeibeamten mit hieb- und stichfester Schutzkleidung“ abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Seitens der Abteilung 3 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wurde das zuständige Bundesministerium für Inneres (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) mit der gegenständlichen Thematik befasst und von dieser am 09.10.2017 eine Äußerung abgegeben. Diese lautet wie folgt:

„Vielen Dank für die Übermittlung des „Antrages von Abgeordneten der FPÖ betreffend der Ausstattung der Polizeibeamten mit hieb- und stichfester Schutzausrüstung“ vom 25. September 2017 (GZ: ABT03-2.0-1802/2014-139) an die Frau Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit Mag.a Dr.in Michaela Kardeis. Die Frau Generaldirektor hat die für Sachressourcen zuständige Abteilung II/10 der Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit mit der Beantwortung beauftragt.

Ihrem Ersuchen einer informativen Stellungnahme darf daher wie folgt entsprochen werden:

Der Schutz der Exekutivbediensteten im Außendienst ist oberstes Gebot und im Rahmen der Organisationsverantwortung des Bundesministeriums für Inneres als Arbeitgeber sicherzustellen.

Die sach- und zweckdienliche Ausstattung der Exekutivbediensteten mit entsprechendem Ausrüstungsetat ist dadurch sichergestellt, dass je nach Gefährdungslage und Einsatzausrichtung Exekutivbedienstete mit Grundsorten, sowie allfällig persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenständen, ausgestattet sind.

Bislang ist der Schutz gegenüber Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen durch ballistische Überziehschutzwesten, welche in jedem Streifenkraftwagen mitgeführt werden und zusätzlich bei Bedarf (bei Großeinsätzen etwa) ausgegeben werden, sichergestellt. Auf Grund der veränderten Sicherheitslage und einer zusehenden Komplexität der Gefahrenlage für Exekutivbedienstete im operativen Außendienst, beabsichtigt das BM.I in Ergänzung zu den derzeit in Verwendung stehenden schwereren ballistischen Überziehschutzwesten (Gewicht von ca. 7,5 kg), weitere „ballistische Gilets“ (Gewicht von ca. 2,5 kg) zu beschaffen. Das verringerte Gewicht hat naturgemäß eine geringere Schutzklasse zur Folge, erleichtert jedoch bei weniger gefahrengeneigten Tätigkeiten das Tragen über mehrere Stunden im Außendienst und kann einfach an- und ausgezogen werden. Die ballistischen Gilets weisen auch einen Hieb- und Stichschutz auf und sind sowohl als Überziehwesten (sichtbar) als auch als Unterziehwesten (verdeckt) tragbar. Durch die persönliche Zuweisung ist neben einem Höchstmaß an physischem Schutz auch eine optimale Passform, welcher mit erhöhtem Tragekomfort einhergeht, sichergestellt. In den kommenden drei Jahren werden alle im Außendienst stehenden Exekutivbediensteten mit ballistischen Gilets ausgestattet.

Abschließend sei festgehalten, dass für das Bundesministerium für Inneres die Sicherheit und das Wohlergehen der Exekutivbediensteten höchste Priorität hat.

Für den Bundesminister:

GenMjr. Ernst Fischer, BA“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag, EZ 1850/1, „Ausstattung der Polizeibeamten mit hieb- und stichfester Schutzkleidung“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer