EZ/OZ: 964/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 10.06.2016, 09:36:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Förderung der familieninternen Kindererziehung durch das „Berndorfer Modell“
Begründung
Die wesentlichste Aufgabe verantwortungsvoller Familienpolitik ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um Familien unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen ein Familienleben nach ihren eigenen Wünschen zu ermöglichen. Eltern müssen frei über die Aufteilung der Haushaltsführung, die Kindererziehung und den außerhäuslichen Erwerb entscheiden können.
Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung der Familienförderung auf Bundes- und Landesebene ist diese „echte Wahlfreiheit“ leider nicht gegeben.
Durch das Kinderbetreuungsgeld (KBG) soll ein „wichtiger Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ geleistet werden. Beim KBG stehen zwei Systeme zur Auswahl. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Bei dieser Form kann zwischen vier Varianten gewählt werden: 30+6 (monatliches Einkommen ca. 436 Euro), 20+4 (monatliches Einkommen ca. 624 Euro), 15+3 (monatliches Einkommen ca. 800 Euro) und 12+2 (monatliches Einkommen ca. 1.000 Euro). Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten (Quelle: www.bmfj.gv.at).
Aus der sogenannten „Monatsstatistik“ des BMFJ geht hervor, dass im April 2016 insgesamt 127.526 Personen in Österreich das KBG in Anspruch nahmen. Mehr als die Hälfte der Bezieher, nämlich 65.543, haben sich für die Variante „30+6“ entschieden. Sie erhalten monatlich also lediglich 436 Euro. Ein Viertel (32.906) der KBG-Empfänger entschied sich für das Modell „20+4“. Ihnen bleiben 624 Euro pro Monat (Quelle: www.bmfj.gv.at).
Dreiviertel der KBG-Bezieher erhalten also weniger als 650 Euro monatlich. Im Vergleich dazu beträgt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung 837,76 Euro pro Monat.
Die Salzburger Gemeinde Berndorf hat einen vorbildlichen Schritt zum weiteren Ausbau der Wahlfreiheit für Familien gesetzt. Eltern, die das zwei- oder dreijährige Kinderbetreuungsgeld beziehen, weil sie sich so lange selbst um ihre Kinder kümmern wollen, wird seitens der Gemeinde ein Zuschuss gewährt. Das Idealmodell der Gemeinde Berndorf sieht so aus, dass das Kinderbetreuungsgeld auf Mindestsicherungshöhe aufgestockt wird und sich Gemeinde, Land und Bund diesen Zuschuss dritteln. In Berndorf schießt man 131 Euro monatlich zur dreijährigen und 68 Euro zur zweijährigen sowie den übrigen Varianten des KBG zu. Das Modell wurde im Berndorfer Gemeinderat von allen Fraktionen mitgetragen. Durch diesen begrüßenswerten Ansatz wird eine Verbesserung der Wahlmöglichkeit zwischen familieninterner Kleinkindbetreuung und einer Erwerbstätigkeit erreicht (Quelle: http://www.berndorf.salzburg.at/Berndorfer_Modell_der_Kinder_Familienfoerderung_einstimmig_beschlossen_).
Eltern, die sich Vollzeit der Kindererziehung widmen wollen, erfahren durch diesen Zuschuss Anerkennung und Wertschätzung. Die Leistung an der Gesellschaft, die durch die Erziehung geleistet wird, ist kaum in Geld aufzuwiegen.
Auch der Katholische Familienverband spricht sich für den Ansatz der Salzburger Gemeinde Berndorf aus (Quelle: http://www.familie.at/site/salzburg/familienpolitik/berndorfermodell).
Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass familienexterne Kleinkindbetreuung zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld durch die öffentliche Hand subventioniert wird. So leisten das Land Steiermark sowie Gemeinden einen Beitrag zu Kindergarten- bzw. Kinderkrippenplätzen und Tagesmüttern.
Damit in der Gesellschaft wieder der „Mut zur Familie“ und der „Mut zum Kind“ aufleben, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Eltern ermöglichen, selbst entscheiden zu können, ob sie ihre Kinder, vor allem in den ersten Lebensjahren, selbst betreuen oder in außerhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen geben wollen. Beides soll seinen Platz haben und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Um die steirischen Familien zu unterstützen und im unbestrittenen Wissen darüber, wie wichtig gerade die ersten Lebensjahre für die Entwicklung des Kindes sind, sollte auch in der Grünen Mark ein Fördersystem geschaffen werden, welches in den ersten Lebensjahren des Kindes ansetzt. Das „Berndorfer Modell“ kann dabei als Vorzeigeprojekt angesehen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
-
ein Modell in Anlehnung an jenes der Salzburger Gemeinde Berndorf zu entwickeln, welches sicherstellt, dass Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, weil sie ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen möchten, zumindest einen Zuschuss seitens des Landes erhalten, sofern sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und
-
mit dem Gemeindebund Steiermark und der Bundesregierung über eine gemeinsame Finanzierung dieses Modells in Verhandlung zu treten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)