LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 5

EZ/OZ 503/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Vorlage des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der ständig steigenden Armut in der Steiermark

 

zu:
EZ 503/1, Vorlage des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der ständig steigenden Armut in der Steiermark (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 26.04.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 12.01.2016 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 503/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Zu diesem Antrag wird wie folgt Stellung genommen:

Der am 6.4.2016 präsentierte Bericht „Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark 2014“ der Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung ist der nunmehr aktuelle Teil einer regelmäßigen Berichtsreihe auf der Grundlage von EU-SILC-Daten.

Zum Thema Armutsgefährdung in der Steiermark hält der Bericht fest, dass 12,9 % der Bevölkerung in der Steiermark armutsgefährdet sind, das bedeutet, dass diese Personengruppe weniger als 60% des Median- Einkommens zur Verfügung hat. Die Steiermark liegt hier unter dem Österreichschnitt von 14,1% und dem EU- Schnitt von 17,2%.

Auch kann dem Bericht entnommen werden, dass sich die Armutsgefährdungsquote in der Steiermark, trotz weltweiter Wirtschafts- und Finanzkrisen, seit dem Jahr 2004 nicht signifikant erhöht hat. Tatsächlich war die Armutsgefährdungsquote 2012 bei 13,7%, d.h. diese zentrale Kennzahl ist sogar gesunken.

Das Problem der Armut lässt sich jedoch nicht allein über abstrakte Kennzahlen beschreiben. Nach wie vor sind besonders armutsgefährdete Gruppen vor allem Haushalte ohne Erwerbstätigkeit, Haushalte mit Haupteinnahmequelle Sozialleistungen, Ein-Eltern-Haushalte und Nicht- Österreichische Staatsangehörige. Weiters sinkt die Armutsgefährdung mit der Höhe des Bildungsabschlusses und sind Frauen eher armutsgefährdet als Männer.

Der vorliegende Bericht stellt deutlich die zentrale Bedeutung der sozialen Transferleistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Armut dar: Die Armutsgefährdung vor sozialen Transfers (Pensionen und Sozialleistungen) liegt bei 45%, vor Sozialleistungen bei 24% und nach sozialen Transfers sinkt sie auf 13%. Es zeigt sich also, dass fast die Hälfte der Steirerinnen und Steirer ohne das vorhandene Netz an Sozialleistungen armutsgefährdet wären.

Diese Daten lassen darauf schließen, dass in der Steiermark bereits jetzt ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Armut bereitsteht.

Exemplarisch sollen einige der bedeutendsten Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut dargestellt werden. Wobei hier vorausgeschickt werden darf, dass auch andere soziale Leistungen die nicht direkt der Armutsbekämpfung zugerechnet werden, wie z.B. Leistungen der steirischen Behindertenhilfe, aufgrund der finanziellen aber auch persönlichen Entlasstung der Betroffenen und ihrer Angehörigen positive soziale Effekte haben: So wäre die Teilhabe am Erwerbsleben von Angehörigen ohne die Leistungen der Behindertenhilfe oftmals undenkbar.

Eine der wichtigsten Leistungen zur Prävention und Bekämpfung von Armut in der Steiermark ist die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Ziel der Mindestsicherung ist es nicht nur soziale Notlagen bedarfsgerecht zu überbrücken, sondern eine wesentliche Aufgabe besteht auch in der (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben. Wie alle sozialen Leistungen wirkt auch die Mindestsicherung stark armutsbekämpfend. Ein wichtiger Aspekt im Kampfe gegen Armut ist daher der Erhalt dieser bedarfsorientierten Unterstützungsleistung.

Ein weiterer wichtiger Baustein im Netz der Armutsprävention in der Steiermark ist die Wohnbeihilfe. Die Wohnbeihilfe soll auch Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen die Erhaltung eines adäquaten Wohnraumes ermöglichen und Wohnungslosigkeit verhindern.

Da Wohnungslosigkeit eine der schlimmsten Ausformungen von Armut ist, steht ihre Verhinderung immer im Zentrum der Bemühungen des Sozialressorts: Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich 28.881 Haushalten gefördert. Das Gesamtvolumen der Wohnbeihilfe betrug in diesem Jahr € 49.749.795,55.

Einige Personengruppen sind besonders armutsgefährdet, so etwa Haushalte ohne Erwerbstätigkeit, Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Kindern oder Ein-Eltern-Haushalte.

Diese besonders benachteiligten Gruppen und die Verbesserung ihrer Lebensumstände stehen deshalb im Fokus der steirischen Sozialpolitik. Mit verschiedenen maßgeschneiderten Angeboten und Maßnahmen verfolgt das Sozialressort dieses Ziel. Die wichtigste Armutsbekämpfungsmaßnahme ist Arbeitsmarktförderung. Die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt wird durch eine ganze Reihe von Maßnahmen aktiv unterstützt:

Angebote für Zielgruppen (Frauen, Jugendliche, Ältere, Menschen mit Behinderung) Integration arbeitsmarktferner und Langzeitarbeitsloser

Qualifizierungsmaßnahmen

  • Individualförderungen (Lehrlingsbeihilfe, Bildungsscheck Lehrlinge und außerordentliche Lehrabschlussprüfung)

    Von besonderer Bedeutung bei der Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt sind Bildung bzw. Ausbildung. Je höher der Bildungsstand umso geringer ist die Gefahr der Arbeitslosigkeit und damit der Armutsgefährdung. In diesem Zusammenhang ist es für die Partizipation am Arbeitsmarkt von besonderer Wichtigkeit, Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft und damit oftmals einhergehend ohne ausreichende Sprachkenntnisse, so zu qualifizieren (z.B. mit Deutschkursen und speziellen AMS-Maßnahmen), damit für diese Personengruppe eine sinnstiftende und aktive Teilnahme am (Erwerbs-)Leben in der Steiermark möglich wird.

    Aber auch bei drohenden und akuten Notlagen von speziellen Zielgruppen (Implacementstiftungen: Automotiv Styria, Tourismus Oststeiermark, e:job, Zielgruppe 45+) oder Unternehmen (Insolvenzstiftungen: Dayli, Quelle, Alpine, Cosmos, Neckermann) wird den Betroffenen rasch und nachhaltig geholfen.

    Im Vordergrund moderner Sozialpolitik steht immer die Hilfe zur Selbsthilfe, es muss alles daran gesetzt werden, Menschen (wieder) in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt ihr Leben zu meistern und sich selbst erhalten zu können. Gerade im Bereich der arbeitsmarktfernen Menschen ist es daher wichtig, spezielle Maßnahme zu setzen, die die oftmals unterschiedlichen Problemlagen, die den Menschen die (Wieder)- Aufnahme einer Beschäftigung verunmöglichen, zu lösen.

    Mit dem breiten Angebot des Sozialressorts wird bereits jetzt ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Armut in der Steiermark geleistet. Dies wird auch durch die Datenlage untermauert. Der Erhalt dieser Leistungen auch unter budgetär erschwerten Vorzeichen ist daher der wichtigste Beitrag zur Armutsbekämpfung.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, EZ 503/1, "Vorlage des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der ständig steigenden Armut in der Steiermark", der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz