LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 694/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.03.2016, 13:20:04


Geschäftszahl(en): ABT10-42897/2014-84
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Beilagen: Vereinbarung, Erläuterungen

Betreff:
Bericht über das Vorhaben des Abschlusses einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art.15a B-VG, über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird

Die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, nach der sich die Landesgesetze gemäß Art. II Abs. 2 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1992, BGBl. 276/1992, auch bei den Regelungen über den Grundstücksverkehr für Ausländer  oder den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zu richten haben, ist in mehrfacher Hinsicht überarbeitungsbedürftig. Den unmittelbaren Anlass für die Überarbeitung gab die Verordnung (EU) Nr.650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Euroäpischen Nachlasszeugnisses (ABl.Nr. C 44 vom 11.02.2011, S. 148 (in der Folge kurz: EuErbVO), nach deren Zuständigkeitsregelung der Fall eintreten kann, dass über die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Eigentümer eines österreichischen Grundstücks von einem Gericht abgesprochen wird, das nicht in Österreich liegt.

Zu diesem Zweck musste insbesondere der Abschnitt VI über den Erwerb von Todes wegen an die neuen europarechtlichen, aber auch mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl. Nr. 87/2015, geänderten innerstaatlichen Voraussetzungen angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit mussten auch notwendige Anpassungen an das Außerstreitgesetz und an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vorgenommen werden. Diese Anpassungen waren Gegenstand mehrerer Besprechungen der Länder im Bundesministerium für Justiz; das gefundene Einvernehmen soll nun durch den Entwurf der beiliegenden Änderungsvereinbarung umgesetzt werden.

Dieser Bericht wird gemäß Art. 8 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme dem Landtag Steiermark übermittelt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. März 2016.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht über das Vorhaben des Abschlusses einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird zur Kenntnis genommen.