LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1741/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.06.2017, 15:22:21


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Schmetterlinge schützen – Die Hälfte der Arten ist bedroht!

Die Steiermark verfügt über eine abwechslungsreiche landschaftliche Struktur mit  zahlreichen Öko-Nischen.  Allerdings werden viele naturnahe Lebensräume wie blühende Wiesen, artenreiche Wälder und Feuchtgebiete immer weniger. Dieser Verlust der biologischen Vielfalt macht leider auch vor den Schmetterlingen nicht halt. Die Hälfte der Tag- und Nachtfalterarten in Österreich ist gefährdet. Monokulturen, Zerstörung von Feuchtgebieten und Aulandschaften, sowie der unvermindert fortschreitende Bodenverbrauch zerstören ihren Lebensraum, Pestizide vernichten ihre Nahrungspflanzen. Derzeit gibt es in Österreich 4.070 nachgewiesenen Schmetterlingsarten, davon 208 Tagfalterarten. Schmetterlinge sind laut Roten Listen bundesweit und ‒ soweit untersucht ‒ auch in den Bundesländern erheblich gefährdet: 51,6 Prozent aller Tagfalter Osterreichs sowie 40,3 Prozent von ausgewählten 800 Nachtfalterarten gelten als mehr oder weniger gefährdet, zwei bzw. vier Prozent dieser Gruppen sind bereits ausgestorben (Quelle: „Ausgeflattert – Der stille Tod der österreichischen Schmetterlinge“, Peter Huemer).

Der Schmetterlingsexperte Peter Huemer listet die Ursachen für den Rückgang der Schmetterlingsarten wie folgt auf:
Monokulturen anstatt naturnahe Wiesen und Felder,
immer wirksamere und aggressivere Pestizide,
Zerstörung von Feuchtgebieten,
Aufgabe traditioneller Grünlandnutzung,
forstwirtschaftliche Intensivierung,
Gewässerbauliche Maßnahmen (Grundwasserabsenkungen als Folge von Flussbegradigungen oder intensivem Wasserverbrauch),
Verbauung: enormer jährlicher Flächenverbrauch und gleichzeitig eine zunehmende Verinselung der Restlebensräume.

Nach den Bienen und Hummeln sind die Schmetterlinge die wichtigsten natürlichen Bestäuber der Pflanzenwelt.  Schmetterlinge sind hochspezialisierte Lebewesen, die bei schon geringen Änderungen ihres Lebensraumes massiv gefährdet werden. Schmetterlinge sind auch wertvolle Bioindikatoren, da sie sehr sensibel auf menschliche Umwelteinflüsse reagieren. Für Schmetterlingsarten, die über die FFH-Richtlinie geschützt sind, wie der Russische Bär oder der schwarzgefleckte Bläuling gelten besonders strenge Schutzbestimmungen. Daher ist es wichtig, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen und zu erhalten. Langfristiges Ziel muss es sein, die Schmetterlingsarten zu sichern und für kommende Generationen zu erhalten.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, um den Verlust des Artenreichtums von Schmetterlingen einzudämmen und dabei insbesondere zu berücksichtigen:

  • Entwicklung von Artenhilfsprogrammen für hochgradig bedrohte Arten
  • Verbot von besonders schädlichen Pestiziden
  • Kein Einsatz von Pestiziden in und im Nahbereich von wertvollen Schmetterlingslebensräumen
  • Bei jeder Neubepflanzung von Hängen, Böschungen und Straßenrändern sowie Neupflanzung von Hecken sowohl auf Flächen des Landes als auch von landeseigenen Unternehmen und Betrieben ist im Sinne der Biodiversität für Artenreichtum zu sorgen. Es soll gezielt gesät, die Flächen sollen weitgehend sich selbst überlassen und selten - aber zum richtigen Zeitpunkt - gemäht werden.

Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)