LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 274/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.10.2015, 09:50:29


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen
Eine Gesellschaft, die diskriminiert, kann nicht integrativ wirken. Integration setzt die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft voraus. Ein wesentliches Element der gleichberechtigten Teilhabe ist das kommunale Wahlrecht. Dieses besteht jedoch nur für EU-BürgerInnen. Nicht EU-BürgerInnen haben kein Wahlrecht, selbst dann nicht, wenn sie in Österreich geboren sind oder seit Jahrzehnten hier leben.
 
Die Stadt Graz fordert schon seit langem mit breiter Mehrheit im Gemeinderat das kommunale Wahlrecht für alle AusländerInnen ein. So wurde z.B. schon im Jahr 2004 eine entsprechende Petition mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und KPÖ beschlossen.
 
Aus einer Vielzahl rechtlicher Erwägungen ist davon auszugehen, dass es zur Einräumung eines solchen Wahlrechts einer bundesverfassungsgesetzlichen Ermächtigung bedarf.

Es wird daher der Antrag gestellt, der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit auch Nicht-EU-Bürgerlnnen das Wahlrecht auf Gemeinderatsebene gewährt werden kann. Die Bundesregierung möge zu diesem Zwecke eine Novelle von Art. 117 Abs. 2 B-VG im Nationalrat einbringen, wonach den Ländern verfassungsrechtlich die Möglichkeit eingeräumt wird, ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen zu verabschieden.


Unterschrift(en):
LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)