LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 24

EZ/OZ 3319/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Sicherheit von Kindern im Linienbusverkehr

 

zu:
EZ 3319/1, Sicherheit von Kindern im Linienbusverkehr (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Infrastruktur vom 18.06.2919 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 3319/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Die Planungen für den Regionalverkehr (Überlandverkehr) werden von der Abteilung 16 so durchgeführt, dass ausreichend Kapazitäten angeboten werden und die Zählregel (drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren gar nicht) an einem normalen Schultag nicht in Anspruch genommen werden muss. Dennoch kann es in Ausnahmesituationen (letzter Schultag, unangemeldete Klassenausflüge, etc.) vorkommen, dass die Zählregel in Anspruch genommen wird.

Im Regionalverkehr übernimmt das Land die zusätzlichen Kosten, die jedoch nicht ausschließlich auf die Nichtinanspruchnahme der Zählregel (für den Normalfall) zurückzuführen sind. Durch die Planungen wird gewährleistet, dass die Qualität des Öffentlichen Verkehrs angehoben wird, zusätzliche Kapazitäten im Regiobus Hauptnetz geschaffen werden und die Mindestbedienstandards erfüllt werden.

Abschließend darf noch erwähnt werden, dass im Öffentlichen Verkehr, der allen Fahrgästen aufgrund der Beförderungspflicht offensteht, keine Garantie für einen Sitzplatz und damit auch für eine Anschnallmöglichkeit gegeben werden kann.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag der Abgeordneten der KPÖ, EZ 3319/1 betreffend "Sicherheit von Kindern im Linienbusverkehr" wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer