LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

EZ/OZ 3681/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Landtag Steiermark Landtagsbeschluss Nr. 1187, EZ 644/16 betreffend „Erhöhung der Unterstützung für SeniorInnen-Organisationen"

 

zu:
EZ 3681/1, Landtag Steiermark Landtagsbeschluss Nr. 1187, EZ 644/16 betreffend „Erhöhung der Unterstützung für SeniorInnen-Organisationen" (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Landtag Steiermark hat am 15.10.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag bzw. eine Entscheidungsgrundlage für eine Erhöhung der Allgemeinen Seniorinnen- und Seniorenförderung - auf zumindest € 1,00 für jede Person in der Steiermark, die das 60. Lebensjahr vollendet hat - und unter Bereitstellung der dafür nötigen zusätzlichen budgetären Mittel auszuarbeiten und dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Ziel des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes ist es, die Vertretung der Anliegen der Seniorinnen und Senioren gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren durch Seniorenorganisationen durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen.

Als geeignetes Mittel zur Zielerreichung definiert das Gesetz unter anderem die Stärkung der institutionalisierten Interessenvertretungen der älteren Generation. Aus diesem Grund hat sich das Land verpflichtet, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzung und auf Antrag Seniorinnen- und Seniorenorganisationen für die Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren jährliche Förderungen zu gewähren.

Aktuell sieht das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz einen Fördersatz in der Höhe von € 0,55 für jede durch die letzte Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung ausgewiesene Person in der Steiermark, die das 60 Jahre vollendet hat. Von diesem ermittelten Betrag erhält jede Seniorinnen- und Seniorenorganisation jährlich einen Sockelbetrag von € 5.000,00 und die nach dieser Aufteilung verbleibenden Mittel sind auf die Seniorinnen- und Seniorenorganisationen im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufzuteilen.

Im Jahr 2018 kamen dadurch inklusive Sockelbetrag in der Höhe von € 5.000,00 pro Organisation insgesamt € 191.625,37 zur Auszahlung, für das Jahr 2019 wurde ein Betrag von € 194.960,00 errechnet. Für das Jahr 2020 wurde mit einem Gesamtbetrag von rund € 200.000,00 geplant.

Bei einer Erhöhung des Fördersatzes auf € 1,00 pro Person wäre für das Jahr 2020 eine Gesamtsumme in Höhe von rund € 355.000,00 vorzusehen, das bedeutet einen Mehrbetrag von € 155.000,00. Die Kosten für die Jahre 2021 ff. wären entsprechend der demografischen Entwicklungen zu adaptieren.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1187 des Landtages Steiermark vom 15.10.2019 betreffend Erhöhung der Unterstützung für SeniorInnen-Organisationen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz