LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 10

EZ/OZ 337/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Förderungsbericht des Landes Steiermark 2014

 

zu:
EZ 337/1, Förderungsbericht des Landes Steiermark 2014 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.11.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Landtag Steiermark hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse gefasst, wonach jährlich ein umfassender Bericht über alle durch Beschlüsse des Landtages bzw. der Landesregierung gewährte Förderungen („Subventionen") zu verfassen ist, der die genauen Summen und die jeweiligen FörderungsempfängerInnen benennt.

Für die Erstellung des Förderungsberichtes 2014 waren von den Dienststellen alle Förderungen bekanntzugeben, durch deren Hingabe das Vermögen des Landes Steiermark geschmälert oder belastet wurde.

Die bekannt gegebenen Daten der Dienststellen wurden in der Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik (Stabsstelle Innerer Dienst und Förderungscontrolling) als für das Förderungscontrolling zuständige Zentralstelle – ohne weitere Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit – zu einem Gesamtbericht zusammengefasst.

Der beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Förderungsbericht 2014 umfasst die von den Dienststellen gemeldeten, im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Er besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Dienststellen und für jede Dienststelle aus zwei Teilen, der „Förderungsbericht-Übersicht" als zusammenfassender Liste aller Förderungsprogramme der Dienststelle (mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm) und dem „Förderungsbericht-Einzelfallausweis" (als Auflistung der einzelnen Förderungsfälle mit Förderungsnehmer/in, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe).

Die vom Land Steiermark in Form von übernommenen Haftungen gewährten Förderungen sind im gegenständlichen Förderungsbericht nicht enthalten, da sie im jährlich für das vorangegangene Rechnungsjahr zu erstellenden Rechnungsabschluss ersichtlich gemacht werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Förderungen, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notlagen der FörderungsnehmerInnen gewährt wurden, oder solche, die auf bestimmte Gesundheitszustände schließen lassen, nicht personenbezogen veröffentlicht werden. Bei Förderungsprogrammen mit ausschließlich solchen Förderungen wird daher im Bericht kein Einzelfallausweis dargestellt (der „Förderungsbericht-Einzelfallausweis" entfällt), einzelne Förderungsfälle innerhalb anderer Programme wurden im Einzelfallausweis anonymisiert. Die diesbezügliche Entscheidung wurde von den meldenden Förderungsstellen getroffen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 2015.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Förderungsbericht 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Anton Lang

 

Die Berichterstatterin:
LTAbg. Mag. Alexandra Pichler-Jessenko