LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3636/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.09.2019, 11:30:04


Geschäftszahl(en): ABT06GD-127537/2019-1
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Beilagen: Jugendbericht 2017/2018

Betreff:
Steiermärkisches Jugendgesetz LGBl.Nr. 81/2013 Jugendbericht

Nach § 13 der geltenden Fassung des Steiermärkischen Jugendgesetzes, LGBl. Nr. 81/2013 hat die Landesregierung dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der außerschulischen bzw. außerberuflichen Jugendarbeit zu erstatten.

Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wird, neben schulischer bzw. beruflicher Bildung und dem Elternhaus, als begleitende Beziehungsarbeit mit professionellem Anspruch gesehen und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen bei. Sie dient der gemeinsamen Gestaltung von Rahmenbedingungen, Lebenswelten und konkreten Maßnahmen mit den vorhandenen bzw. zur Verfügung gestellten Ressourcen. Der Jugendbericht 2017/2018 bietet einen Einblick in die vielfältigen Arbeits- und Entwicklungsbereiche des Referates Jugend und der unterschiedlichen Strukturen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Steiermark.

Auf Anregung des Rechnungshofes (Prüfbericht des Landesrechnungshofes gem. Art. 52 Abs. 2 L-VG LR-Geschäftszahl(en): LRH 10 J 4/2011-10 u. 11) wird der Jugendbericht nicht mehr in Druck gegeben und nur mehr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ein Ansichtsexemplar liegt bei.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. September 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend „Steiermärkisches Jugendgesetz LGBl.Nr. 81/2013 Jugendbericht“ wird zur Kenntnis genommen.