LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 22

EZ/OZ 642/8

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Regionen

Betreff:
Maßnahmen gegen die Zersiedlung in der ROG-Novelle

 

zu:
EZ 642/1, Flächenfraß und Zersiedelung stoppen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Regionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit diesem Antrag fordern die AntragstellerInnen:

  1. dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen,
  2. a.) mit der die im Juli 2010 in Kraft getretenen Regelungen der Auffüllung im Freiland in § 33 Abs. 3 Z. 2 ROG auf die vorher bestehende Rechtslage zurückgeführt werden,
    b.)  die bei der Neuerrichtung von Gewerbeobjekten und Einkaufszentren eine verpflichtende Begrünung von Parkplätzen mit Bäumen analog zu den freiraumplanerischen Standards der Stadt Graz vorsieht,
    c.) die die verpflichtende Festlegung des maximalen Versiegelungsgrades in den Bebauungsplänen gem. § 41 Abs. 1 Z. 2 ROG vorsieht und sich dabei an den freiraumplanerischen Standards – Bodenversiegelung der Stadt Graz orientiert,
    d.) die anstatt der derzeit in § 89 Stmk.BauG festgelegten Mindestanzahl von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge eine maximale Anzahl an Abstellplätzen bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren vorsieht, um damit gezielt der zunehmenden Versiegelung entgegenzuwirken,
    e.) die eine landesgesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Gewerbeobjekten bzw. Einkaufszentren am Ende ihrer Nutzung durch die ErrichterInnen bzw. BetreiberInnen vorsieht und 
  3. einen Freiflächenplan sowie eine Freiflächenbilanz für die gesamte Steiermark zur Ermittlung des Gesamtausmaßes der Befestigung sowie der Versiegelung zu erstellen.

Dazu merkt der Unterausschuss Raumordnungsgesetz an:

1.a) Die Auffüllungsgebietsregelung in der geltenden Version gibt die Möglichkeit einer Besiedelung abseits der streng regulierten Siedlungsentwicklungsmöglichkeit (Stichwort: dezentrale Konzentration). Tatsache ist auch, dass nicht unwesentliche Personalressourcen in die Bearbeitung solcher Flächenwidmungsplan-Änderungswünsche, die oftmals fachlich negativ beurteilt werden müssen, fließen. Andererseits besteht bei den Betroffenen der Wunsch, in der Gemeinde zu bleiben und dort bauen zu können. Für eine Änderung in diesem Punkt konnte in den Unterausschussverhandlungen keine Mehrheit gefunden werden.

b) Die genannten freiraumplanerischen Standards der Stadt Graz geben nur allgemeine Vorgaben vor. Eine Umsetzung nach diesen Kriterien ist z.B. auf der Ebene der Bebauungsplanung jederzeit möglich. Darüber hinaus wäre eine solche Regelung besser im Steiermärkischen Baugesetz verankert, wobei es bereits in § 8 einen Ansatz hinsichtlich der Vorschreibung von Bepflanzungsmaßnahmen (z. B. bei KFZ-Abstellflächen und Betriebsanlagen) gibt.

c) Eine Verschärfung der Mindestinhalte eines Bebauungsplanes ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, da § 41 Abs. 2 StROG eine ausreichende Grundlage bietet.

d) Eine teilweise Umsetzung des Antrages hinsichtlich der KFZ-Abstellflächen erfolgt nun in § 89a BauG. Es scheint sinnvoller zu sein, nicht den Weg einer gesetzlich verankerten Obergrenze zu wählen, sondern letztlich die Errichtung von Abstellplätzen empfindlich zu verteuern (durch die Unterbringung im Gebäude – Nutzungsüberlagerung).

e) Rein formal könnte eine solche Bestimmung im Steiermärkischen Baugesetz verankert werden. Zu bedenken gilt es jedoch, dass nicht in jedem Fall der Rückbau solcher Objekte sinnvoll ist. Vielmehr kann es jedenfalls auch eine sinnvolle Nachnutzung solcher Gewerbeobjekte geben, zumal diese Flächen meist sehr gut erschlossen sind. Es wäre daher der Schwerpunkt eher auf das Flächenrecycling und die Wiedernutzbarmachung von Konversionsflächen zu legen, bevor es im Einzelfall zu Neuausweisungen kommt.

2.) Die Erstellung eines Freiflächenplanes sowie einer Freiflächenbilanz für die gesamte Steiermark ist aufgrund der vorhandenen Ressourcen nicht umsetzbar (weder durch Landesbehörden noch durch die Gemeinden).

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Regionenauschusses zur EZ 642/1 betreffend Flächenfraß und Zersiedelung stoppen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmannstellvertreter:
LTAbg. Anton Gangl