LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 10

EZ/OZ 3692/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes

 

zu:
EZ 3692/1, Novellierung des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Ziel des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes ist es, die Vertretung der Anliegen der Seniorinnen und Senioren gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren durch Seniorenorganisationen durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen.

Als geeignetes Mittel zur Zielerreichung definiert das Gesetz unter anderem die Stärkung der institutionalisierten Interessenvertretungen der älteren Generation. Aus diesem Grund hat sich das Land verpflichtet, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzung und auf Antrag Seniorinnen- und Seniorenorganisationen für die Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren jährliche Förderungen zu gewähren.

Aktuell sieht das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz einen Fördersatz in der Höhe von € 0,55 für jede durch die letzte Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung ausgewiesen Person in der Steiermark, die das 60. Lebensjahr vollendet hat. Von diesem ermittelten Betrag erhält jede Seniorinnen- und Seniorenorganisation jährlich einen Sockelbetrag von € 5.000,00 und die nach dieser Aufteilung verbleibenden Mittel sind auf die Seniorinnen- und Seniorenorganisationen im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufzuteilen.

Mit dem einstimmig angenommenen Landtagsbeschluss Nr. 1187 vom 15.10.2019 wurde die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag bzw. eine Entscheidungsgrundlage für eine Erhöhung der Allgemeinen Seniorinnen- und Seniorenförderung - auf zumindest € 1,-- für jede Person in der Steiermark, die das 60. Lebensjahr vollendet hat - und unter Bereitstellung der dafür nötigen zusätzlichen budgetären Mittel auszuarbeiten und dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen.

In der Regierungssitzung am 24.10.2019 wurde eine entsprechende Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

(siehe angeschlossenen Gesetzestext)

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz