LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 793/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.04.2016, 09:54:41


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich

Seit den 1980er Jahren verläuft die Lohnentwicklung in Österreich von der Produktivitätsentwicklung abgekoppelt. Die Lohnquote – gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme als Anteil am Volkseinkommen – ist bis 2007 von 75% auf 66% gesunken, was den niedrigsten Wert seit Beginn vergleichbarer Aufzeichnungen darstellt, wie das Sozialministerium im Bericht „Einkommensverteilung in Österreich“ darlegt. Dieses Sinken der Lohnquote bedeutet, dass die Fortschritte in der Arbeitsproduktivität nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden, sondern vermehrt in Unternehmens- und Vermögenserträge münden. Eine Arbeitsstunde ist heute im Schnitt real um 18 Prozent produktiver als noch im Jahr 2000. Der pro Stunde  ausgezahlte Bruttolohn ist mit plus neun Prozent aber nur halb so stark gewachsen. Legt man dies auf den Nettolohn um, ergibt sich nach WIFO-Berechnungen sogar ein Minus für die Beschäftigten.

Gleichzeitig arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im EU-Vergleich überdurchschnittlich lange. So ist einem Bericht der Arbeiterkammer zu entnehmen: „Im ersten Quartal 2015 arbeiteten Österreichs männliche Arbeitnehmer mit im Schnitt 41,5 Stunden nach Großbritannien, Zypern und Portugal EU-weit am viertlängsten. Frauen in Vollzeit arbeiteten durchschnittlich 40,7 Stunden – das ist nach Portugal die zweitlängste Arbeitszeit. Österreich weist seit Jahren überdurchschnittlich lange Arbeitszeiten auf. Im Vergleich zum EU-Schnitt beträgt der Unterschied durchwegs fast zwei Stunden pro Woche.“ Zudem ist ein massiver Anstieg der unbezahlten Überstunden zu vermerken. Mehr als ein Fünftel der Überstunden wird weder in Geld noch in Zeit abgegolten. Würde ein Drittel der geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden beschäftigungswirksam umverteilbar sein, ergäbe das 40.000 zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze.

Während die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten enorm hoch ist und Millionen von unbezahlten Überstunden geleistet werden, sind viele Menschen gezwungen, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, wovon überwiegend Frauen betroffen sind, oder stehen gänzlich ohne Arbeitsplatz da. Laut Statistik des AMS befanden sich im Februar in der Steiermark mehr als 63.000 Menschen auf der Suche nach Arbeit. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen.

Eine Arbeitszeitverkürzung auf zunächst 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich würde nicht nur eine Verschiebung der Lohnquote zugunsten der Beschäftigten zur Folge haben, sondern auch einen positiven Beschäftigungseffekt nach sich ziehen. Weiters käme es zu einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zu einer Verbesserung der finanziellen Situation von Teilzeitbeschäftigten.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die die Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich festlegt und diese dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)