EZ/OZ: 3159/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 07.03.2019, 09:13:16
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Regionen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Nachhaltiges Wohnen statt Mikrowohnungen unter 30 Quadratmetern für Investoren
In Graz gibt es derzeit einen Trend zu immer kleineren Wohnungen. Mikrowohnungen werden nun schon ab 24 Quadratmetern angeboten und in großer Anzahl etwa im Reininghaus-Areal oder im Brauquartier Puntigam errichtet. Es handelt sich dabei um hunderte Wohnungen. Diese werden nicht geplant und errichtet, weil etwa MieterInnen verstärkt solche Wohnungen nachfragen würden. Es wird einem Bedarf von Investoren gefolgt wird. Laut dem Grazer Stadtplanungsamtsleiter Bernhard Inninger steigt der Anteil an Kleinwohnungen, dramatisch sei die Entwicklung noch nicht, der Anteil liege mit zehn bis 15 Prozent des Wohnungsneubaus noch immer im "moderaten Bereich". Allerdings habe sich dieser Anteil in den vergangenen Jahren laut Inninger verdoppelt: "Das fällt auf, weil diese Mikrowohnungen besonders bei Großprojekten in Erscheinung treten ... Wir haben gewisse Bedenken, wenn es eine Ballung solcher Wohnungen gibt." Inninger bezweifelt, ob solche Projekte sozial nachhaltig sind. Außerdem gebe es in diesen Grätzeln eine höhere Fluktuation, weil Menschen umziehen müssen, sobald ihnen der Platz zu eng wird." (Quelle: derstandard.at/2000098829722/Graz-Wachsender-Unmut-ueber-schrumpfende-Wohnungen)
Laut der Tageszeitung Der Standard will Inninger einen Diskurs über kleine Wohnungen anregen. Derzeit würden Daten gesammelt, noch heuer würden auch WohnbauexpertInnen und StadtsoziologInnen in den Prozess eingebunden werden. Um die Anzahl der Mikrowohnungen zu beschränken, sei es beispielsweise möglich, die Anzahl im Bebauungsplan zu beschränken.
Neben dieser Möglichkeit kann auch im Steiermärkischen Baugesetz eine Mindestgröße für Wohnungen festgelegt werden. In der Steiermark gibt es im Unterschied zu anderen Bundesländern keine Mindestwohnungsgröße in der Bauordnung. In Wien liegt diese bei 30 Quadratmetern. Daran sollte sich die Steiermark orientieren. Denn Mikrowohnungen unter 30 Quadratmetern sieht laut Der Standard auch Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Steiermark, kritisch. Tatsächliche Mikrowohnungen [unter 30 Quadratmetern] würden "nicht die Lebensqualität bringen, die ich mir vorstelle", so Gollenz (Quelle: derstandard.at/2000098829722/Graz-Wachsender-Unmut-ueber-schrumpfende-Wohnungen).
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, mit der das Steiermärkische Baugesetz dahingehend novelliert wird, dass bei Neubauten eine Mindestwohnungsgröße von 30 Quadratmetern fesgelegt wird.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)