EZ/OZ: 2690/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 21.09.2018, 09:22:29
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Intransparenz in steirischen Sozialhilfeverbänden beenden – Reformen unter Einbeziehung des Landtages
Im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in der Landtagssitzung vom 18. September 2018 sollte Aufklärung zum noch immer unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht der Landesabteilung 7 über die Sozialhilfeverbände in der Steiermark stattfinden. Laut Berichterstattung der „Kleinen Zeitung“ vom 23. Juli 2018 werfe besagter Prüfbericht dem Verbandssystem wenig Effizienz und große Kontrollmängel vor, weswegen eine Totalreform dringend notwendig sei. Das Regierungsoberhaupt bestätigte in seiner Beantwortung zwar die Kritikpunkte, zeigte sich aber alles andere als bereit, den Prüfbericht den Landtagsfraktionen zur Kenntnis oder sofortige Reformmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
Vielmehr wies der Landeshauptmann darauf hin, dass der Prüfbericht, der seinem Büro am 11. Juni 2018 übermittelt worden sei, nicht unter Verschluss gehalten werde und es sich um eine offizielle Gebarungsprüfung gehandelt habe. Dennoch ist der ÖVP-Chef nicht bereit, dessen Inhalt auch für die Öffentlichkeit und den Landtag zugänglich zu machen. Für eine Offenlegung des Prüfberichts fehle die gesetzliche Ermächtigung, denn der Landtag habe bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgesehen von der Möglichkeit diese durch Rechnungshöfe prüfen zu lassen, keine gesetzlich eingeräumte Kontrollfunktion. Der Prüfbericht dürfe daher gar nicht offengelegt werden, so der Landeshauptmann.
Dieser Begründung muss entgegengehalten werden, dass dem Landtag die Budgethoheit zukommt und die Sozialhilfeverbände Hunderte Millionen Euro an finanziellen Mitteln des Landes verwalten. Daraus ergibt sich nicht nur für den Landtag, sondern auch für die Steuerzahler ein absolutes Recht auf Transparenz.
Zum Inhalt des Prüfberichts führte Landeshauptmann Schützenhöfer in seiner Beantwortung wie folgt aus: „Das derzeitige System birgt laut Abteilung 7 die Gefahr von nicht mehr vollständig nachvollziehbaren Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden, den Sozialhilfeverbänden und dem Land Steiermark. Die dargestellten Kritikpunkte in der Gebarung dieser Verbände führen im Verbund mit der oft unklaren Aufgabenverteilung zwischen den Organen der Sozialhilfeverbände, ihren Geschäftsstellen in den Bezirkshauptmannschaften und, falls vorhanden, den Geschäftsführungen zu Ineffizienz.“ Im Schnitt seien 99,45 Prozent Pflichtausgaben, die von Bescheiden der Bezirkshauptmannschaften vorgegeben werden. Wichtig erschien ihm die Anregung der Abteilung 7, dass „das Gesamtsystem der Trägerschaft der Sozialhilfe in der Steiermark auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zu reformieren und die zusätzliche Verwaltungsebene der Verbände zu überdenken sei“.
Der Landeshauptmann anerkennt somit den bestehenden Reformbedarf, sieht allerdings offenbar keinen umgehenden Handlungsbedarf: „Nach Einlangen und Analyse der Stellungnahmen der Verbände zum Prüfbericht wird es einen runden Tisch mit allen Obleuten und Vertretern des Landes sowie den Interessenvertretungen der Gemeinden und Städte geben, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.“ Er sprach zwar von einer breiten Einbindung aller Beteiligten, wozu auch der Landtag zu zählen sei, aber der Entschließungsantrag der FPÖ auf Einsetzung einer Expertenkommission wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. Diese sollte nach Ansicht der Freiheitlichen Reformmaßnahmen bezüglich der derzeitigen Organisation der Sozialhilfe bis hin zu einer möglichen Auflösung der Sozialhilfeverbände erarbeiten.
Es bleibt daher zu befürchten, dass der vorliegende Prüfbericht nicht zum Anlass genommen wird, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit das nicht mehr zeitgemäße System zu überdenken. Eine solche Politik hinter verschlossenen Türen ist vor dem Hintergrund, dass Hunderte Millionen Euro Steuergeld von heimischen Sozialhilfeverbänden verwaltet werden, völlig inakzeptabel, sodass die Forderungen nach einer Offenlegung des Berichts und nach Reformen mit diesem Antrag wiederholt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- den Prüfbericht der Abteilung 7 zu den Sozialhilfeverbänden ohne Verzug allen Landtagsfraktionen zur Kenntnis zu bringen und
- umgehend eine Expertenkommission, der auch Vertreter sämtlicher Landtagsfraktionen angehören, einzusetzen, die Reformmaßnahmen bezüglich der derzeitigen Organisation der Sozialhilfe bis hin zu einer möglichen Auflösung der Sozialhilfeverbände erarbeiten und dem Landtag über die Ergebnisse halbjährlich Bericht erstatten soll.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)