LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 421/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.11.2015, 11:30:00


Geschäftszahl(en): LAD-251271/2015-45
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015 in Linz

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 3. November 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Pflegefinanzierung

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 20. Oktober 2015, in dem der Herr Bundesminister für Finanzen und der Herr Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht werden, im kommenden Finanzausgleich die Finanzierung der Pflege durch Einbeziehung der folgenden Maßnahmen sicherzustellen:

 

  1. Etablierung des Pflegefonds als dauerhaftes, stabiles Finanzierungsinstrument mit einer ausreichenden Dotierung, die die Ausgabendynamik für die Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden abbildet;
  2. jährliche Valorisierung des Pflegegeldes und weiterer Beiträge des Bundes, die eine qualitätsvolle Pflege (auch im Wege der Finanzierung von Pflegesachleistungen) sicherstellt;
  3. Prüfung einer allfälligen Implementierung der 24-h-Betreuung in den Pflegefonds;
  4. Schaffung eines Behindertenfonds analog zum Pflegefonds;
  5. Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung unter Beteiligung der Sozialversicherungsträger.

 

2. Informationsfreiheitsgesetz

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die bisherigen Bemühungen um eine konsensfähige Lösung der Thematik „Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung“ („Informationsfreiheit“) zur Kenntnis.

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt die Note des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz HLH PÜHRINGER an HBM OSTERMAYER vom 14. September 2015.

Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Länder einer punktuellen Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes unter folgenden Bedingungen zustimmen könnten:

  • Berücksichtigung inhaltlicher Eckpunkte (siehe dazu die zuletzt mit VSt-4700/19 vom 1.9.2015 dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst vorgelegten Stellungnahmen der Länder),
  • Absicherung der Länderinteressen durch entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten am Zustandekommen eines solchen Bundesgesetzes analog zu Art 14b Abs 4 und 5 B-VG, und
  • Miterledigung einiger langjähriger bereits im Regierungsprogramm 2013-2018 im Kapitel "Staatsreform und Demokratie" vorgesehenen Länderforderungen.

 

Die Landeshauptleutekonferenz geht zudem davon aus, dass die Länder über das weitere Verfahren zeitgerecht informiert und in die weiteren Schritte in geeigneter Form eingebunden werden.

Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die Beratungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates folgende Ländervertreter:

Dr. Wolfgang STEINER (Oberösterreich)

Mag. Karl PAUER (Wien)

 

3. Unterstützung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder

a) Ausgaben für Asylwerber und Kostentragung für Flüchtlinge, die keine Asylanträge stellen („durchreisende Flüchtlinge“)

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die Rechtsansicht des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienstes zustimmend zur Kenntnis und hält fest, dass die Landeshauptleutekonferenz schon bisher diese Rechtsansicht vertreten hat.

b) Verfahrens- und Vollzugsabwicklungen nach dem Asylrecht, Fremdenrecht und Grenzkontrollwesen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die nach den fremdenrechtlichen Bestimmungen des BFA-Verfahrensgesetzes und des Grundversorgungsgesetzes-Bund 2005 zuständigen Organe ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Um die dramatischen Herausforderungen in der erforderlichen Qualität und nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit zu erledigen, ist es dringend notwendig, dass insbesondere der Polizei aber auch dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl das erforderliche Personal raschest zur Verfügung gestellt werden.

 

4. Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz hält aus Anlass der Unterzeichnung der Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung fest, dass die Länder vereinbaren, die VRV 2015 vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

Die Herren Landeshauptleute unterzeichnen sodann die vorbereitete Originalurkunde der Vereinbarung.

 

5. Notärztlicher Bereitschaftsdienst

a) Sozialversicherungsrechtliche Probleme

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, eine Änderung des ASVG bzw. des FSVG dahingehend in die Wege zu leiten, dass künftig die Tätigkeit als Notarzt im Rahmen des Rettungsdienstes bei landesgesetzlich anerkannten Rettungsdiensten nicht vom ASVG umfasst ist, sondern unter das FSVG fällt, damit die Tätigkeit des Notarztes nebenberuflich ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit im Hauptberuf ausgeübt werden kann.

b) Weiterentwicklung der Notfallmedizin

Beschluss:

Zur Weiterentwicklung der Qualität der Notfallmedizin, insbesondere in ländlichen Gebieten, sollen die bestehenden Ausbildungsangebote evaluiert und eine Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Kompetenzen bei bestehenden Berufsgruppen geprüft werden. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher die Bundesministerin für Gesundheit unter Hinweis auf den Beschluss der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz vom 14.11.2014, die diesbezüglichen weiteren Veranlassungen in die Wege zu leiten.

 

6. Österreichischer Rat für Wiederbelebung

Beschluss:

Eine altersgemäße Sensibilisierung und Schulung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich rascher und richtiger Erster Hilfe und Reanimation wird als wichtiges Thema betrachtet und befürwortet. Diese altersgemäße Ausbildung mit pädagogischem Konzept wird erfolgreich durch bewährte Strukturen jeweils in den Bundesländern wahrgenommen; der Aufbau von Doppelstrukturen sollte daher vermieden werden. Ein weiterer fachlicher Erfahrungsaustausch unter den Bundesländern zu den verschiedenen laufenden (Pilot-)Projekten im Bereich Erste Hilfe und Reanimation wird jedenfalls befürwortet.

 

7. Zukunft der Militärmusik

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 6. Mai 2015 und spricht sich für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in einer Besetzungsstärke und Qualität aus, dass diese ihrem Kultur- und Bildungsauftrag gerecht werden.

Die Landeshauptleutekonferenz verlangt eine Aussprache mit dem zuständigen Bundesminister mit dem Ziel der Wiederherstellung der Militärmusik in der bisherigen oder in ähnlicher Form, damit die oben angeführten Ziele erreicht werden.

 

8. Riesenorgel im Wiener Stephansdom

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz unterstützte mit Beschluss vom 6. Mai 2015 die Bestrebungen zur Instandsetzung der Riesenorgel im Wiener Stephansdom als Kulturgut von österreichweiter Bedeutung.

Die Landeshauptleutekonferenz stimmte daher zu, dass von den Gesamtkosten der Instandsetzung in Höhe von ca. € 2 500 000 bei Aufbringung eines Drittels durch die Erzdiözese Wien und den Verein „Unser Stephansdom“ ein weiteres Drittel von den Ländern getragen wird, sofern sich der Bund bereit erklärt, das restliche Drittel zu tragen.

Die Landeshauptleutekonferenz steht zu diesem Beschluss und fordert den Bund erneut auf, ein Drittel der Gesamtkosten der Instandsetzung zu tragen. Bis zu dieser Zusage können die Länder keine Beiträge leisten.

 

9. Israelitische Kultusgemeinde; Archivprojekt; Förderung

Beschluss:

Die Bundesländer stellen einen weiteren Betrag in Höhe von insgesamt € 210 000 als Mitwirkung an der Finanzierung des Archivprojekts der Jüdischen Gemeinden Österreichs zur Verfügung, der auf die Länder im Verhältnis der Volkszahl aufzuteilen ist. Den Bundesländern steht es dabei frei, den Betrag auch in zwei Jahresraten zu erbringen.

 

10. Normengesetz; Bericht zum Stand der Verhandlungen

Beschluss:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

11. Einheitliche Notrufnummer für die österreichische Wasserrettung

Beschluss:

Das Anliegen der Österreichischen Wasserrettung für eine österreichweit einheitliche dreistellige Notrufnummer wird an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH mit dem Ersuchen um Überprüfung bzw. Stellungnahme herangetragen.

 

12. Positionspapier der Länder zum Finanzausgleich ab 2017

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt das von der Landesfinanzreferentenkonferenz am 20. Oktober 2015 beschlossene Positionspapier der Länder zum Finanzausgleich ab 2017 zur Kenntnis.

Die Landeshauptleutekonferenz geht von folgenden Eckpfeilern aus:

  1. Finanzausgleich, Krankenanstaltenfinanzierung und Pflegefinanzierung bilden eine Einheit.
  2. Die ursprüngliche Aufteilung der Ertragsanteile zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Verhältnis von etwa 67 : 22 : 11 soll durch Beseitigung des grauen Finanzausgleichs wiederhergestellt werden.
  3. Der Pflegefonds soll bis mindestens 2020 verlängert und seine Finanzierung der demographischen Entwicklung angepasst werden.
  4. Der horizontale Finanzausgleich wird nur zwischen den Ländern verhandelt.

 

13. Allfälliges

13.1 Haus der Geschichte

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die Information von Herrn LH aD Univ-Prof SCHAUSBERGER zur Kenntnis und bedauert, dass die Aspekte des Föderalismus und die Leistungen der Länder im    Konzept des Hauses der Geschichte offenbar nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Sollte beim vereinbarten Gespräch zwischen Herrn Univ-Prof RATHKOLB und Herrn LH aD Univ-Prof SCHAUSBERGER keine befriedigende Lösung gefunden werden, verlangt die Landeshauptleutekonferenz, dass das vorliegende Konzept im Hinblick auf eine verstärkte Berücksichtigung des Föderalismus und der Leistungen der Länder überarbeitet wird.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2015.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015 wird zur Kenntnis genommen.