LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2108/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.12.2017, 23:33:27


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Michaela Grubesa (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag. Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), LTAbg. Karl Petinger (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: NFWAG-Novelle.docx

Betreff:
Novellierung des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes

 

Zweitwohnsitze belasten die Budgets der betroffenen Gemeinden mehr als ständig bewohnte Gebäude bzw. Wohnungen. Daher sieht das Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz in § 9b die Einhebung einer Abgabe für Ferienwohnungen vor. Die Abgabe steigt mit der Größe der Nutzfläche. Absatz 3 dieser Bestimmung (eingefügt mit Landtagsbeschluss vom 11. Dezember 2001) sieht eine Anhebung der Abgabe durch Gemeinderatsbeschluss vor. Dafür legt das Gesetz Höchstgrenzen vor. Diese sind aber seit dem Dezember 2001 nicht mehr angehoben worden. Gleichzeitig ist der Verbraucherpreisindex für den Zeitraum Dezember 2001 bis Oktober 2017 um 34,6 % gestiegen.

Daher werden mit dieser Novellierung die in § 9a Abs. 3 festgelegten Höchstgrenzen in diesem Ausmaß angehoben, um den Gemeinden die Möglichkeit von weiteren Anpassungen zu geben.

Weiters werden die vier im Gesetz zitierten Bundesgesetze im § 13a Abs. 2 zur Erleichterung zukünftiger Anpassungen zusammengefasst. Die Zitate der Novellierungen in den §§ 1 bis 3 sowie 7b können daher entfallen. 

Die Abschnittsbezeichnung zum III. Abschnitt wird bei gleichzeitiger Umbenennung so verschoben, dass nunmehr der § 10 systematisch richtig aus dem II. Abschnitt, der nur die Ferienwohnungsabgabe betrifft, herausfällt und in den III. Abschnitt kommt. 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Gesetz vom ….., mit dem das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz – StNFWAG novelliert wird.

Der Landtag hat beschlossen:

(siehe beiliegender Gesetzestext)

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Michaela Grubesa (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag. Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), LTAbg. Karl Petinger (SPÖ)