Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.09.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit 1. Jänner 2017 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2016 vorgelegt.
Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2016 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. zur Kenntnis genommen.