LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3169/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.03.2019, 11:58:00


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Steuerreform: Arbeit entlasten – Vermögen belasten

Die österreichische Bundesregierung hat für die nächsten Jahre eine etappenweise Steuerreform angekündigt. Eine solche würde die Möglichkeit bieten, strukturelle Veränderungen im Steuersystem durchzuführen und dabei Arbeit zu entlasten und Vermögen endlich wieder zu belasten. Eine derartige Umwandlung des Steuersystems von Massensteuern hin zu vermögensbezogenen Steuern würde zu einer Entlastung der arbeitenden Menschen und zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Aktuell werden über zwei Drittel des Gesamtsteueraufkommens alleine durch Lohn- und Umsatzsteuer finanziert. Gewinne und Vermögen werden hingegen nicht in angemessener Höhe besteuert. Aus dieser Schieflage ergeben sich auch sogenannte "Budgetprobleme", welche durch Kürzungen auf dem Rücken der Bevölkerung austariert werden sollen.

Profitieren würden von einer solchen Umwandlung des Steuersystems nicht nur die Sozialsysteme, sondern vor allem auch jene Menschen, die nur geringe Einkommen haben oder trotz Arbeit armutsgefährdet sind. Die steigende Anzahl an armutsgefährdeten Menschen in der Steiermark, welche dem Armutsbericht Steiermark 2017 zu entnehmen ist, macht ein Gegensteuern auch auf Ebene einer Steuerreform notwendig, will man eine nachhaltige Besserung der momentanen Entwicklung erreichen.

Noch sind die Details der Reform der Bundesregierung nicht bekannt, es zeichnet sich jedoch eine Stoßrichtung und damit eine Verschärfung der Schieflage ab: Während eine weitere milliardenschwere Entlastung bei der Körperschaftssteuer (KöSt) droht, dürften die Beschäftigten bei der Lohnsteuer um Entlastungsmaßnahmen großteils umfallen. Die angedachte Senkung der Steuer auf Gewinne würde einen Einnahmenentfall von rund 20 Prozent bei der KöSt. bedeuten. Die Pläne bezüglich der Lohnsteuer fallen prozentuell gesehen wesentlich bescheidener aus. Hierbei ist festzuhalten, dass eine Senkung der KöSt nicht, wie seitens der Wirtschaftskammer behauptet, zu einem Anstieg der Investitionen führt. Während die KöSt von den 1990er Jahren bis 2005 von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt wurde, ist die Investitionsquote im selben Zeitraum von 25,9 auf 23,1 Prozent des BIP gesunken und liegt heute bei nur noch 22,9 Prozent.

Zudem bringt die kalte Progression mit sich, dass die Steuerbelastung der Lohn- und Einkommenssteuer bis zum geplanten Inkrafttreten der Steuerreform um mehrere Milliarden ansteigt. Pro Jahr steigen die Mehreinnahmen des Staates und damit die Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung durch den Effekt der Kalten Progression um rund 500 Millionen Euro an. Es handelt sich daher bei den Regierungsplänen um keine echte Entlastung für die arbeitende Bevölkerung, sondern lediglich um eine Korrektur der Effekte der kalten Progression.

Die sogenannte Entlastung kleiner Einkommen über den unnötigen Umweg der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, lässt zukünftige Verschlechterungen bei den Leistungen der Sozialversicherung befürchten. Zwar wurde ein Ersatz des Einnahmenentfalles angekündigt, es ist jedoch absehbar, dass es sich dabei um keine dauerhafte Lösung handelt.Dabei gäbe es zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge eine einfache und bewährte Alternative, nämlich die Erhöhung der Negativsteuer. Die Stärkung der Kaufkraft der breiten Masse der Bevölkerung und auch die Entlastung jener, die aufgrund niedriger Einkommen keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer bezahlen, könnte durch eine Senkung der Mehrwertsteuer erreicht werden.

Eine Steuerreform bietet auch immer die Chance strukturelle Schieflagen des Steuersystems zu korrigieren. Derzeit kommt der überwiegende Teil der Staatseinnahmen aus Massensteuern. Unselbstständig Beschäftigte und Konsumenten schultern rund 80 Prozent des Steueraufkommens. Entsprechend bescheiden fällt der Anteil der Steuererträge aus Vermögen und Unternehmensgewinnen aus. Dieser beträgt lediglich rund 11 Prozent. Die Vermögensbesteuerung ist in Österreich auf dem Tiefststand. Die steuerliche Bevorzugung der Vermögenden in Österreich führt einerseits dazu, dass die Arbeitseinkommen einen immer größeren Teil der Steuerlast tragen müssen, andererseits die öffentlichen Kassen immer größere Lücken aufweisen. Vermögenssteuern sind daher ein vernünftiges Mittel, um zu Gunsten des Sozialstaates umverteilen zu können.

Es ist daher höchst an der Zeit für strukturelle Veränderungen im Steuersystem. Arbeit muss tatsächlich entlastet, Vermögen endlich wieder belastet werden.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, im Rahmen der kommenden Steuerreform gesetzliche Voraussetzungen zur Einleitung folgender Maßnahmen zu schaffen:

 

  1. Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer;
  2. Einführung einer Vermögenssteuer;
  3. Einführung einer Wertschöpfungsabgabe;
  4. Erhöhung der Körperschaftssteuer;
  5. Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer in den untersten drei Tarifstufen;
  6. Senkung des Umsatzsteuersatzes;
  7. Ausweitung von steuerlichen Begünstigungen in Form einer Negativsteuer.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)