LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 19

EZ/OZ 3338/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Klares Bekenntnis zur steirischen Teichwirtschaft – Maßnahmenpaket zum Umgang mit Prädatoren!

 

zu:
EZ 3338/1, Klares Bekenntnis zur steirischen Teichwirtschaft – Maßnahmenpaket zum Umgang mit Prädatoren! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.10.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 18.06.2019 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag „Klares Bekenntnis zur steirischen Teichwirtschaft – Maßnahmenpaket zum Umgang mit Prädatoren!“, Einl.Zahl 3338/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

1. Die aktuellen Bestände von Fischotter, Biber, Kormoran und Graureiher ohne Verzug dem Landtag zur Kenntnis zu bringen,

Zur Bestimmung der Bestandsgröße des Fischotters in der Steiermark wurde im Winterhalbjahr 2017/2018 eine landesweite Bestandserhebung durchgeführt. Gemäß der genetisch basierenden Bestandsschätzung wird der Bestand mit 798 bis 1485 Exemplaren (Mittelwert 1141 Individuen) für diesen Zeitpunkt angegeben.

Der Biber stellt als reiner Pflanzenfresser keinen Prädator dar. Für den Biber gibt es mittlerweile ein gezieltes Bestandsmonitoring, die Vorkommensgebiete des Bibers in der Steiermark sind gut bekannt und dokumentiert. Insgesamt konnten im Rahmen des Bibermonitorings 2017 bis 2019 in der Steiermark in den Einzugsgebieten von Mur, Lafnitz, Raab und Enns 146 Biberreviere abgegrenzt werden. Der geschätzte Gesamtbestand in der Steiermark beträgt in Summe rund 530 Tiere.

Für die fischfressenden Vogelarten Kormoran und Graureiher existiert seit einigen Jahren ein jährliches Bestandsmonitoring.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Winterbestand des Kormorans zwar schwankt, im Mittel jedoch einen Bestand von rund 350 überwinternden Individuen aufweist. Ausgehend von den Werten um das Jahr 2000 ist eine signifikante Abnahme des Winterbestandes zu verzeichnen, bezogen auf die letzten 10 Jahre ist der Bestand als stabil zu bewerten. Ein Brutbestand des Kormorans existiert in der Steiermark nicht.

Der Graureiher weist in der Steiermark einen Brutbestand mit stark abnehmenden Trend auf. Die steirische Brutpopulation verharrt gegenwärtig nach dem massiven Bestandseinbruch 2018 auf einem sehr niedrigen Niveau von 70 – maximal 100 Brutpaaren (Sackl 2019).

2. unverzüglich eine Studie zum aktuellen Fischbestand (beispielsweise durch Elektrobefischung) in kleinen und mittleren Fließgewässern der Steiermark zu erstellen und diese dem Landtag zur Kenntnis zu bringen,

Die Erhebung von Fischbeständen im Zusammenhang mit Fischprädatoren wurde bereits in anderen Bundesländern thematisiert. So ist bekannt, dass z.B. in Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten diesbezüglich einzelne Gewässersysteme untersucht wurden. Einige Ergebnisse wurden bereits veröffentlicht bzw. können auch im Internet abgerufen werden.

Ein tatsächlich bundeslandweites bzw. flächendeckendes Befischungsprogramm zur Erfassung möglicher Auswirkungen von Fischprädatoren ist hingegen nicht bekannt.

In Bezug auf die Steiermark ist festzuhalten, wenn man den Begriff „kleine bis mittlere Gewässer“ mit Gewässern mit Einzugsgebieten zwischen 10 und 100 km² gleichsetzen würde – hier wären alle Klein- und Kleinstgewässer bzw. alle großen Bäche und Flüsse der Steiermark ausgenommen – wäre insgesamt noch immer von einer Länge von etwa 4100 Kilometern auszugehen.

Eine tatsächlich flächendeckende Erfassung des Fischbestandes in diesen Gewässern erscheint letztlich äußerst schwer realisierbar, finanziell sehr aufwendig und würde mit Sicherheit genaueste Untersuchungen über mehrere Jahre erfordern. Dies auch deshalb, da sich die Klärung der Auswirkungen von fischfressenden Prädatoren aufgrund zahlreicher, sich ständig ändernder relevanter Faktoren (Gewässermorphologie, Wanderhindernisse, Sedimenttransport, stoffliche Einträge, Schadstoffe, Wetterextreme, Hochwässer bzw. extreme Niederwasserphasen, Nahrungsangebot, Fischbesatz bzw. Ausfang, Fischkrankheiten…) auch fachlich äußerst schwierig gestaltet.

3. die Bestände der letzten autochthonen Salmoniden (Bach- und Regenbogenforelle, Saibling, Huchen und Äsche) zu erheben, entsprechend der FFH-RL zu bewerten und die Ergebnisse dem Landtag zur Kenntnis zu bringen,

Von Regenbogenforelle, Bachsaibling sowie dem Amerikanischen Seesaibling existieren keine autochthonen Bestände in der Steiermark, alle drei Arten wurden Ende des 19. Jhd. aus Nordamerika nach Europa eingeführt. Entsprechend werden diese drei Arten von der FFH Richtlinie auch nicht erfasst.

Die autochthone Verbreitung des bei uns heimischen Seesaiblings ist nicht eindeutig geklärt, da die Art schon im Mittelalter in zahlreiche, ursprünglich fischfreie Gebirgs-und Hochgebirgsseen eingesetzt wurde.  Nach aktuellem Wissensstand beschränkt sich das als natürlich anzusehende Verbreitungsareal der Art innerhalb der Steiermark auf mehrere Voralpen-, Alpen- bzw. Gebirgsseen. Als Gefährdungsursachen werden im gesamten alpinen Raum die Eutrophierung der Gewässer sowie Verlust der Laichplätze angesehen.

Auch der Seesaibling stellt kein Schutzgut gemäß FFH-Richtlinie dar, eine entsprechende Bewertung der Bestände ist somit nicht vorgesehen.

Die Bestände der Bachforelle wurden im Rahmen des Projekts „Trout-Check“ im Zeitraum 2006 bis 2010 genetisch hinsichtlich der Existenz autochthoner Vorkommen untersucht. Autochthone Vorkommen der Bachforelle (= donaustämmige Vorkommen) wurden innerhalb der Steiermark bislang lediglich am Etrachbach gefunden. Gemäß der Studie ist der Hauptgrund für die Seltenheit solcher Populationen in Österreich auf Besatzmaßnahmen mit atlantischstämmigen Bachforellen aus Zuchtbetrieben, etwa zum Zwecke der Ausübung der Sportfischerei, zurückzuführen.

Auch bei der Bachforelle handelt es sich um keine Schutzgut-Art gemäß der FFH-Richtlinie.

Genetische Studien zur Äsche in der Steiermark liegen bislang nur von der Lafnitz vor, die Studie belegt einen autochthonen Bestand für dieses Gewässer.

Eine aktuelle Bewertung des Erhaltungszustandes des österreichischen Äschenbestandes getrennt für die alpine und die kontinentale biogeografische Region liefert der demnächst erscheinende Artikel 17-Bericht gemäß der FFH-Richtlinie für den Berichtszeitraum 2014 - 2019.

Gemäß Fachliteratur gestaltet sich beim Huchen eine Unterscheidung von Zucht- und autochthonen Beständen als äußerst schwierig bis gar unmöglich, da bei dieser Art äußerst geringe genetische Diversität vorliegt und darüber hinaus die zum Besatz verwendeten Zuchtstämme vielfach aus denselben Gewässersystemen stammen Betreffend des Erhaltungszustandes wird wiederum auf den demnächst erscheinenden Artikel 17-Bericht gemäß der FFH-Richtlinie für den Berichtszeitraum 2014 - 2019 verwiesen. Da sich die Bewertung des Erhaltungszustands eines Schutzguts gem. FFH immer auf die biogeographischen Regionen eines EU-Mitgliedstaates bezieht, kann eine solche nicht für ein einzelnes Bundesland durchgeführt werden.

4. unverzüglich mit Vertreten aus Teich- und Fischwirtschaft, Jagd, Fischerei, Politik, Umweltschutz und weiteren Interessensvertretern einen Runden Tisch einzurichten, um einen Plan zu erarbeiten, welcher konkrete Maßnahmen zum Umgang mit Prädatoren enthält sowie

Ein Runder Tisch hinsichtlich des Umgangs mit Kormoran und Graureiher, zu dem diversen Interessenvertreter aus Teich- und Fischerwirtschaft, Sportangelverbänden, Jagd und Naturschutz wurde seitens des Landes Steiermark (Abteilung 13/Referat Naturschutz) bereits im Zeitraum 2011 bis 2013 durchgeführt. Zudem gab es zahlreiche Besprechungen etwa mit Vertretern der Landwirtschaftskammer.  Weiterer Informationsgespräche, in unterschiedlichen Settings sind durchaus angedacht, auch ein runder Tisch ist grundsätzlich möglich.

5. das bestehende Förder- und Entschädigungssystem für die betroffene Teich- und Fischwirtschaft auf Zielwirkung und Effizienz zu prüfen sowie Verbesserungsmaßnahmen auszuarbeiten und dem Landtag zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Das Steirische Naturschutzgesetz 2017 sieht keine Entschädigungen für Schäden vor, entsprechend besteht auch kein Entschädigungssystem hinsichtlich der durch Prädatoren verursachten Schäden.

Es gibt kein pauschales Fördersystem für Teich- und Fischbewirtschafter – jedoch werden auf Antrag zum Schutz vor Fischotterschäden Abwehr- bzw. Vermeidungsmaßnahmen an Teichen seitens des Landes gefördert (z.B. Fixzäune, E-Zäune, Fischotterbarrieregitter).

Zusätzlich können innerhalb von Europaschutzgebieten (ESGs) im Bedarfsfall auf die jeweilige Situation angepasste Verträge vereinbart werden.

Zur Beratung von Fließgewässerbewirtschaftern und Teichwirten bzw. Betroffenen wird eine Fischotter- sowie eine Biberbeauftragte vom Land finanziert. Den Schwerpunkt stellt hierbei die Beratung und Unterstützung hinsichtlich Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden bzw. zur Abwehr von potentiellen Schadverursachern, sowie deren korrekter Anwendung dar.

Die in diesem Rahmen geförderten Maßnahmen entsprechen den aktuellen fachlichen Empfehlungen und sind hinsichtlich Effizienz und Zielwirkung vielfach erprobt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ EZ 3338/1 "Klares Bekenntnis zur steirischen Teichwirtschaft – Maßnahmenpaket zum Umgang mit Prädatoren!" wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Obmann:

LTAbg. Mag.(FH) Stefan Hofer