LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2676/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 17.09.2018, 15:09:49


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ), LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Grazer Pflegemodell auf die gesamte Steiermark ausdehnen

Viele pflegebedürftige Menschen wären gesundheitlich durchaus in der Lage, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, müssen aber in ein Heim, weil die Kosten für Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz oder Heimhilfe zu hoch sind. So hoch, dass mit der verbleibenden Pension Miete und Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden können.

Niemand soll gezwungen sein, in ein Pflegeheim zu gehen, nur, weil er sich die mobilen Pflegedienste nicht leisten kann. Das ist der Grundgedanke des neuen Kliententarifmodells der Stadt Graz. Auch Volksanwalt Dr. Günther Kräuter lobte in der vergangenen Ausschusssitzung das Grazer Pflegemodell als beispielhaft und nachahmungswürdig.

Mit dem Grazer Modell wird es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in der vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Den Betroffenen bleibt dann die Höhe der Mindestpension von 863 Euro erhalten – unabhängig vom Betreuungsausmaß, das sie zuhause in Anspruch nehmen. Dafür sorgen automatische Ausgleichszahlungen der Stadt Graz, die im neuen KlientInnentarifmodell für die mobile Pflege- und Betreuung und die Hauskrankenpflege vorgesehen sind.

Und: Wenn Menschen länger zuhause bleiben können, ist das nicht nur gut für sie, sondern kostet auch weniger. Ein Platz im Pflegeheim ist nämlich wesentlich teurer als mobile Dienste.

Dieses erfolgreiche Modell sollte auf die gesamte Steiermark ausgedehnt werden!


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das zukunftsweisende Grazer Pflegemodell (KlientInnenbeitragsmodell) auf die gesamte Steiermark ausgeweitet werden kann.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ), LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)