TOP 18
EZ/OZ 2954/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Umwelt
Betreff:
Klimaneutrale Landesverwaltung
zu:
EZ 2954/1, Klimaneutrale Landesverwaltung (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 14.05.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 8. Jänner 2019 wurde die Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 2954/1 betreffend „Klimaneutrale Landesverwaltung“ abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Landesregierung folgende Stellungnahme:
Ad 1.) Die Landesverwaltung ab 2019 klimaneutral zu organisieren. Die trotz Reduktionsbemühungen nicht vermeidbaren CO2-Emissionen sollen bewertet und in Geld umgerechnet werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen Energieautonomie-Projekte umgesetzt werden. Die Bewertung der CO2-Emissionen soll zu Preisen erfolgen, die international als für eine hinreichende Lenkungswirkung notwendig erachtet werden. Diese Zielsetzung muss alle Gebäude des Landes, den Fahrzeugpool des Landes sowie sämtliche Dienstreisen erfassen:
Mit der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 wurde der strategische Rahmen zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele fixiert. Im Bereich „Vorbildfunktion öffentlicher Bereich“ dieser Landesstrategie sind vier Schwerpunkte definiert.
Der Schwerpunkt V3 Infrastruktur und Beschaffung hat als Ziel „klimaneutrale, öffentliche Gebäude forcieren, sowie alternative Fahrzeuge und umweltfreundliche Produkte beschaffen.“ Mit dieser Zielsetzung ist der Weg bis 2030 klar vorgegeben.
Im § 29 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wird darüber hinaus festgehalten, dass:
-
Für den Fall, dass die Einhaltung von unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen im Klimaschutz mit den gesetzten Maßnahmen nicht möglich ist, tragen Bund und Länder die Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten gemeinsam.
-
Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern erfolgt im Verhältnis von 80 % für den Bund und 20 % für die Länder. Die Aufteilung der Kosten auf die Länder erfolgt nach der Volkszahl.
Damit ist formal sichergestellt, dass die Treibhausgasbilanz ausgeglichen und die Kostentragung bei Nichterreichung eindeutig geregelt ist. Darüberhinausgehende Zukäufe von CO2-Zertifikaten erscheinen daher nicht zielführend.
Ad 2.) Den Energiebedarf im eigenen Wirkungsbereich, das sind die Landesgebäude und der Fahrzeugpool, bis 2040 höchstmöglich zu reduzieren und durch erneuerbare Energieträger zu decken. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein Umsetzungskonzept für die Jahre 2020 bis 2030 zu beschließen, das folgende Maßnahmen enthält:
Der Energiebedarf im eigenen Wirkungsbereich wird bereits seit mehreren Jahren durch die Installierung einer landesweiten Energiebuchhaltung für Gebäude, durch die Implementierung von Klima- und Energiecoaches in allen Landesgebäuden und durch klare Zielvorgaben für den Fuhrpark (z.B. Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030) sichergestellt.
Durch den Beschluss der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 und den Vorgaben in der Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030, werden bereits heute die notwendigen Schritte gesetzt.
Ad 2a) Ersatz aller bestehenden Ölkessel durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger bis Ende 2020:
Aktuell werden bis auf drei Objekte alle Gebäude durch Fernwärme, Ferngas oder alternative Energiesysteme versorgt. Heizöl nimmt dabei nur mehr einen äußerst geringen Anteil von 1,31% ein. Siehe dazu nachfolgende Übersicht:
Anteil der jeweiligen Energieträger am Gesamtverbrauch:
- Fernwärme 38,77%
- Nahwärme Biogen 28,22%
- Erdgas 23,20%
- Heizöl extraleicht 1,31%
|
- Elektro 0,48%
- Biogas 0,51%
- Pellets 0,77%
- gemischt (Erdgas, FW, HEL, NW Biogen etc.) 6,73%
|
In den letzten Jahren wurden bei den Gebäuden der LIG, alle vorhandenen Ölkessel sukzessive gegen Heizanlagen mit erneuerbaren Energieträgern bzw. in Ausnahmefällen gegen Gaskessel mit Ausnahme der PE Gröbming und der PE Stainach, sowie des LH Mühleck, ausgetauscht. Es werden also derzeit 131 der 134 „Nichtwohngebäude“ der LIG nicht mehr mit Heizöl beheizt! Der Umstieg der PE Gröbming und der PE Stainach ist 2019/2020 geplant. Das LH Mühleck soll 2019 verkauft werden. Mit diesen letzten Umrüstungen ist die vollständige Umstellung, weg von der Versorgung mit Heizöl vollzogen.
Seitens der Abteilung 2 werden zudem vielfache Maßnahmen gesetzt. So erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Abteilung 2 Zentrale Dienste die Bewirtschaftung der Gebäude, die Beschaffung von Arbeits- und Betriebsmitteln sowie die Bereitstellung der Infrastruktur nach Maßgabe der rechtlichen und budgetären Möglichkeiten schon seit vielen Jahren nachhaltig und energieeffizient. Dieser Grundsatz ist auch im Globalbudget der Abteilung 2 verankert. In einem der zum Budget erstellten Wirkungsziele ist ausdrücklich festgehalten, dass die Versorgung und Ausstattung der Dienststellen nach den Grundsätzen der Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vorzunehmen und dabei die entsprechenden Vorgaben (Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, Österreichischer Aktionsplan für die nachhaltige Beschaffung) einzuhalten sind.
In Umsetzung dieses Grundsatzes wurden insbesondere im Bereich der von der Abteilung 2 bewirtschafteten Landes- und LIG-eigenen Gebäude (das sind die Verwaltungsgebäude in Graz sowie die Häuser der Bezirkshauptmannschaften, Baubezirksleitungen und der ABB Steiermark) im Rahmen der budgetären Möglichkeiten eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit gesetzt. So wurden in den letzten 15 Jahren rd. 10,6 Mio. EURO in die thermische Verbesserung der Fassaden, die Anbringung von Dämmungen und die Erneuerung bzw. Sanierung von Fensterflächen allein der LIG-eigenen Häuser in Graz und der Bezirksdienststellen investiert. Weitere rd. 1,3 Mio. EURO flossen in haustechnische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz wie dem Einbau von Thermostatventilen und der Verbesserung der Mess- und Regeltechnik, rd. 150.000,-- EURO in die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Diesen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in den Häusern wurde und wird stets ein beachtlicher Teil des zuständigkeitshalber von der Abteilung 4 budgetierten und für die LIG-eigenen Häuser zur Verfügung stehenden jährlichen Instandhaltungsbudgets gewidmet.
Für die von der Abteilung 2 verwalteten landeseigenen Häusern in Graz (das sind die Burg, das Landhaus und das Gebäude Burgring 4 sowie 3 Häuser in den Bezirken) wurden im o.a. Zeitraum rd. 1,9 Mio. EURO in Maßnahmen zur Fenster- und Fassadensanierung investiert. Davon flossen 0,6 Mio. in haustechnische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Die Umsetzung entsprechender gebäude– und haustechnischer Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz wird nach Maßgabe der technischen und rechtlichen, insbesondere der denkmalschutzrechtlichen Möglichkeiten sowie der budgetären Voraussetzungen selbstverständlich auch weiterhin eine wesentliche Agenda im Zuge der Bewirtschaftung und Betreuung der Häuser sein.
Wie bereits angeführt, ist in Bezug auf die Wärmeversorgung durch die Umsetzung eines entsprechenden Maßnahmenplans der überwiegende Teil, der von der A2 verwalteten Häuser, bereits seit Jahren auf Fernwärme umgestellt. Für die letzten beiden, derzeit noch mit Ölheizung ausgestatteten kleineren Standorte im obersteirischen Raum hat sich Ende des Vorjahres die Möglichkeit der Fernwärmeversorgung ergeben. Mit den Vorbereitungen zum Abschluss eines entsprechenden Contractings mit dem jeweiligen Fernwärmeversorger wurde bereits begonnen.
Ergänzend dazu:
Im von der Landesregierung am 31. Jänner 2019 beschlossenen Leitbild des steirischen Landesdienstes, sind die Ziele sowie Werte und Prinzipien des steirischen Landesdienstes definiert und dort findet sich auch die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen.
(„Werte leben: Wir sind uns der Verantwortung für die Entwicklung des Landes und seiner Bevölkerung bewusst und handeln nachhaltig zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen…“).
Bei klimarelevanten Maßnahmen für Gebäude sind jene für die Landesfeuerwehr- und Zivilschutzschule in Lebring, die in die Zuständigkeit der FAKS fällt, zu nennen. Die Schule wurde bereits in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtet, sodass laufend Sanierungen des Gebäudes notwendig sind. Bereits 2012 wurde eine der beiden Heizanlagen, die den Gebäudekomplex mit Wärme versorgen, durch einen Tausch des Heizkessels erneuert. Im vergangenen Jahr wurde schließlich auch der Heizkessel der zweiten Heizanlage ausgetauscht. Im Bereich der Flachdächer wurde ebenfalls im Jahr 2012 eine Photovoltaikanlage errichtet, wodurch Energieeinsparungen in Höhe von € 12.000,-- pro Jahr erzielt werden konnten. Im Jahr 2016 wurde schließlich das Verwaltungsgebäude mit dem Internatstrakt zur Gänze saniert, wobei eine Fassadenisolierung und eine Erneuerung sämtlicher Fenster durchgeführt wurde. Der Tausch der beiden Heizkessel in Verbindung mit der Fassadenisolierung und der Erneuerung der Fenster erbrachte in diesem Winter eine Energieeinsparung im Wert von € 10.000,-- im Vergleich zum Wert vor 2012.
Ad 2b) Stufenplan zur energetischen Sanierung der Landesgebäude bis 2030. Die Sanierungen sind als Best Practice Sanierungen umzusetzen. Der verbleibende Energieverbrach ist durch erneuerbare Energieträger zu decken:
Einen Stufenplan zur energetischen Sanierung der Landesgebäude gibt es nicht. Die LIG hat aber 2011 die Potentiale für eine mögliche energetische Verbesserung der „Nichtwohngebäude“ geprüft und dabei erhoben bei welchen Gebäuden eventuell sinnvolle Möglichkeiten zur Reduzierung des Energiebedarfes bestehen. Die Liste der Nichtwohngebäude im Eigentum ist im Anhang mit Kosten beigefügt.
Die in der Liste angeführten Energieeinsparungspotentiale wurden aus dem Vergleich des Ist-Verbrauches 2009 und einem Zielwert für den Verbrauch (55 kW/m2) ermittelt. Bei der Ermittlung der Sanierungskosten wurden jene Maßnahmen berücksichtigt, die nach der Einschätzung der jeweils zuständigen Techniker umsetzbar bzw. zweckmäßig erscheinen.
Weitere Untersuchungen, Planungen oder Maßnahmen wurden bei diesen Gebäuden (aus budgetären Gründen) nicht durchgeführt.
Um aber auch ohne energetische Sanierungen den Energiebedarf der Gebäude weiter zu senken, wurde in der LIG ein Energiesparprojekt mit folgenden Inhalten gestartet:
-
Begehung des Hauses
-
Prüfung der augenscheinlichen Energieeinsparmöglichkeiten
-
Prüfung der Fensterqualität
-
Optimierung der Energieerzeugung für die Raumheizung, Vorlauf/Rücklauf- Temperatur etc. unter Berücksichtigung der Nutzungszeiten
-
Auslegung von Datenlogger für Raumtemperaturmessungen in den Aufenthaltsräumen und darauf Optimierung der Heizkurve, sowie
-
Optimierung der Energieerzeugung für die Warmwasserbereitstellung unter Berücksichtigung der Nutzungszeiten.
Aus den bisherigen Erfahrungen geht die LIG von möglichen Energieeinsparungen von ca. 10% aus. Dementsprechend ist damit in Folge eine Reduktion der Treibhausgasemissionen und Energiekosten (Betriebskosten) verbunden.
Ad 2c) Ausführung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude. Der sehr niedrige Energiebedarf ist mit erneuerbaren Energieträgern zu decken:
Gemäß den baupolitischen Leitsätzen des Landes (Stand 2009) bzw. den Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen der LIG (Stand Mai 2013) ist diese bestrebt Neubauten, Zubauten oder Generalsanierungen nachhaltig und ressourcenschonend zu errichten bzw. die Gebäude ressourcenschonend zu betreiben. Dazu gehört weit mehr als nur die Betrachtung des Energieverbrauchs eines Gebäudes. In Abwägung der Errichtungskosten, der Kosten im laufenden Betrieb und den Anforderungen der NutzerInnen, wurde daher als Zielsetzung bei Neubauten, thermischen Sanierungen oder Generalsanierungen, ein maximaler Verbrauch von 55 kWh/m2 und Jahr, und die ausschließliche Verwendung von erneuerbaren Energieträgern bzw. Fernwärme, für den Wirkungsbereich der LIG definiert.
Seit 1.1.2019 sind gem. § 80a iVm § 120a Abs. 19 des Steiermärkischen Baugesetzes i.d.g.F. Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden (und somit auch Gebäude der Landesverwaltung) als Niedrigstenergiegebäude zu errichten, sofern es sich um entsprechend konditionierte Gebäude handelt.
Ad 2d) geeignete Dachflächen von Landesgebäuden sind bestmöglich mit Solar- und/ oder Photovoltaikanlagen auszustatten, sofern dem nicht begründbare Umstände (z. B. Denkmalschutz, Orts und Landschaftsbild, Sanierungszeitpunkt usw.) entgegenstehen:
Bisher wurden auf 18 Liegenschaften der LIG Photovoltaikanlagen errichtet. Nach einer groben Analyse der Liegenschaften der LIG ist auf weiteren 28 Liegenschaften die Aufstellung von Solar-/ Photovoltaikanlagen grundsätzlich möglich. Derzeit werden diese Standorte dahingehend untersucht, ob eine Einrichtung auch wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Das Ergebnis der Untersuchungen wird voraussichtlich im Mai 2019 vorliegen.
Ad 2e) Deckung des gesamten landeseigenen Strombedarfs zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Quellen:
In den Lieferverträgen über die Stromversorgung der Landes– und LIG-eigenen Gebäude haben sich die Energieversorger Energie Steiermark, Energie Graz und Energy Services dazu verpflichtet, die Objekte zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern mit österreichischer Herkunft zu versorgen. Basierend auf den Auswertungen der Stromrechnungen 2017 für die Landesgebäude stellt sich der Strommix nach Energieversorger wie folgt dar:
-
Energie Graz: Wasserkraft 84,27%, Windenergie 10,10%, feste oder flüssige Biomasse 3,51% Sonnenenergie 1,09%, sonstige Ökoenergie 1,03%
-
Energie Steiermark: Wasserkraft 59,75%, Windenergie 25,98%, feste oder flüssige Biomasse 8,95% Sonnenenergie 2,69%, Biogas 2,55 sonstige Ökoenergie 0,08%
Damit ist sichergestellt, dass derzeit der landeseigene Strombedarf zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird.
Ad 2f) Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am gesamten Endenergiebedarf der Landesgebäude für Heizung, Kühlung und Strom auf 90 % im Jahr 2030:
Wie im Punkt 2a) angeführt, gibt es nur mehr drei Nichtwohngebäude im Eigentum der LIG, die mit Heizöl beheizt werden. Dies entspricht einem Anteil von 1,3 % des gesamten Heizenergiebedarf. Sechs Objekte der LIG werden mit Gas beheizt. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 % des gesamten Heizenergiebedarf. Der Heizenergiebedarf für die Nichtwohngebäude wird demnach zu 93,6 % mit erneuerbaren Energieträgern bzw. Fernwärme gedeckt. Der Strombedarf wird wie unter Punkt 2e) beschrieben bereits zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt.
Zu erwähnen wäre auch, dass den Mietern in den Wohngebäuden der LIG in Graz eine kostenlose Umrüstung auf Fernwärme angeboten wurde, sofern ein Fernwärmeanschluss im Haus vorhanden war bzw. eingeleitet werden konnte. Die meisten Mieter haben davon auch Gebrauch gemacht. Die Stromversorgung der Nichtwohngebäude erfolgt mit Strom aus erneuerbaren Quellen.
Ad 2g) bei der Anschaffung neuer Dienst-PKWs, die zusätzlich oder als Ersatz für auszumusternde Fahrzeuge in Betrieb gehen, muss der Fokus verstärkt auf Elektrofahrzeuge gelegt werden, sofern für deren Einsatzbereich keine Ausschließungsgründe (Allradtauglichkeit, Geländegängigkeit, Transportfunktion, Langstreckentauglichkeit, etc.) bestehen:
Mit dem Beschluss der „Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030“ im Jahr 2016 wurden die konkreten Maßnahmen für das Land Steiermark zur Umrüstung auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb im eigenen Fuhrpark und der Ausbau der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur festgelegt. Bis 2020 soll der Anteil der E-Fahrzeuge auf 10% und bis 2030 auf 80% erhöht werden.
Aktuell beläuft sich der Anteil der E-Fahrzeuge an der Landesflotte auf 3%. Parallel dazu sind begleitende Maßnahmen wie der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur oder die Bewusstseinsbildung für E-Mobilität in der Landesverwaltung in Umsetzung bzw. in Vorbereitung.
Im von der Abteilung 2 verwalteten Fuhrpark sind daher mittlerweile bereits 11 E-Fahrzeuge eingesetzt, davon sind 5 in Graz und 6 in den Bezirken in Verwendung. Auch 2019 ist die Anschaffung weiterer E-Fahrzeuge geplant. Zur Sicherstellung der Lademöglichkeit wurden steiermarkweit bis dato 16 E-Ladestationen bei einzelnen Amtsgebäuden in Graz und in den Bezirken in Betrieb genommen,. Für den Endausbau geplant ist die Einrichtung von Ladestellen in allen Bezirkshauptmannschaften bzw. Baubezirksleitungen. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen für den Fuhrpark erfolgt in vollinhaltlicher Umsetzung der in der Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030 definierten Vorgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzbereiche und spezieller Anforderungen an die Fahrzeuge.
Ad 3.) und ad 4.) Nach einer Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen für die Jahre 2030 bis 2040 einen weiteren Maßnahmenplan zur Erreichung des Gesamtziels zu erstellen und diesen dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen; bzw. dem Landtag alle drei Jahre über den Umsetzungsstand zu berichten:
Die Kenntnis über die Energiebedarfsstruktur von Gebäuden ist die Grundlage für Maßnahmen zur Änderung des Nutzungsverhaltens. Sie trägt entscheidend zur schnelleren Amortisation der zur Reduktion des Energieverbrauches getroffenen Investitionen bei. Die Energieverbrauchsdaten für die Landesgebäude und einige Tochtergesellschaften werden EDV-technisch erfasst. Regelmäßige Schulungen der Klima-Energie–Coaches über die Erfassung von Energiedaten, Erhebung von Einsparpotentialen und der allgemeinen Bewusstseinsbildung von NutzerkollegInnen sind seit Jahren ein fixer Bestandteil im Landesdienst.
Des Weiteren ist entsprechend der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 und des darauf basierenden dreijährigen Aktionsplans eine jährliche Evaluierung der Klima- und Energiemaßnahmen und ein Fortschrittsbericht vorgesehen. Dabei werden sowohl über den Fortschritt bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen, der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger, der Steigerung der Energieeffizienz wie auch dem Umsetzungsstand der vorgesehenen Maßnahmen dargestellt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag der Abgeordneten der Grünen EZ 2954/1 "Klimaneutrale Landesverwaltung" wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar