LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 9

EZ/OZ 3453/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
"Kulturförderungsbericht 2018" sowie der Bericht betreffend "Steirisches Kulturangebot in der Wahrnehmung der Bevölkerung"

 

zu:
EZ 3453/1, "Kulturförderungsbericht 2018" sowie der Bericht betreffend "Steirisches Kulturangebot in der Wahrnehmung der Bevölkerung" (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

"Kulturförderungsbericht 2018“

Mit 1. Jänner 2017 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt.

„Steirisches Kulturangebot in der Wahrnehmung der Bevölkerung“

Die Landtagsfraktion FPÖ hat am 24. Oktober 2018 einen Selbstständigen Antrag (EZ/OZ 2800/1) betreffend „Steirisches Kulturangebot in der Wahrnehmung der Bevölkerung“ eingebracht. Im Ausschuss für Wirtschaft am 13. November 2018 wurde der Beschluss gefasst, den Selbstständigen Antrag der Landesregierung zur Stellungnahme zu übermitteln.

In diesem Antrag wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, eine Umfrage in Auftrag zu geben, bei der ein repräsentativer Ausschnitt der steirischen Bevölkerung über kulturelle Interessen, Bedürfnisse, Zufriedenheit und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie vor allem über die Bekanntheit der Museen, über das Programm bzw. die Zuordnung desselben befragt wird, wobei in erster Linie die größten Fördernehmer wie das Universalmuseum Joanneum, die Theaterholding, das Kunsthaus sowie der „steirische herbst“ Gegenstand der Umfrage sein sollen.

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 10.01.2019 (GZ: ABT09-287/2019-1) hält die Landes-regierung fest, dass die Formulierung eines konkreten Untersuchungsgegenstandes einer breiten fachlichen Expertise bedarf, um eine hohe Akzeptanz innerhalb der steirischen Kunst- und Kulturlandschaft und einen hohen Grad an Mitwirkung aller erfassten Institutionen und Angebote sicherzustellen. Zudem gilt es auszuloten, wie die selbst von den genannten Kulturinstitutionen erhobenen Daten sinnvoll in das Untersuchungsdesign integriert werden können, um kostspielige Mehrfacherhebungen zu vermeiden. Es wurde vorgeschlagen, ein Expertengremium bestehend aus Kulturkuratorium, FachexpertInnen sowie VerteterInnen des Universalmuseum Joanneum, der Theaterholding sowie steirischer herbst mit der Ausarbeitung eines konkreten Untersuchungs-gegenstandes zu beauftragen, bevor ein Auftragsvergabeverfahren für die Durchführung einer Umfrage durchgeführt werden kann.

In seiner Sitzung am 04.06.2019 hat das Kulturkuratorium nachstehenden einstimmigen Beschluss gefasst: 

Kunst und Kultur stiften Identität und ein Heimatgefühl, wodurch sich viele Menschen aufgehoben fühlen und miteinander in einen Austausch treten. Dazu braucht es die verschiedenen Bereiche Volkskultur, Klassik und zeitgenössisch künstlerisches Schaffen. Für das Kulturland Österreich, das seine Identität in einem großen Ausmaß über Leistungen aus dem Gebiet der Kunst und Kultur definiert, ist es wichtig, sich nicht auf vergangenen Leistungen auszuruhen sondern diese zukunftsorientiert weiter zu entwickeln.

Die im Kultur- und Kunstförderungsgesetz verankerte künstlerische Vielfalt spiegelt sich in den unterschiedlichen Arbeitszielen der Kunst- und Kulturinstitutionen sowie den kulturpolitischen Aufträgen der Landeskultur-Beteiligungen wider. Daraus ergibt sich, dass unterschiedliche Wirkungsziele und deren Indikatoren definiert werden. Nur auf den Zuspruch seitens des Publikums zu fokussieren, greift zu kurz. Zuschauerzahlen sind immer zu kontextualisieren und sagen nichts über die Qualität der Arbeit und Inhalte aus. Im Förderungsformular werden Wirkungsfaktoren abgefragt, anhand derer die widmungsgemäße Verwendung überprüft wird. Zusätzlich ist bei der Förderungsabrechnung auch ein Jahres- bzw. Projektbericht vorzulegen. Ein darüberhinausgehendes Kultur-Monitoring gibt es in keinem österreichischen Bundesland.

Zusätzliche Indikatoren für Bekanntheit sind das Vorkommen in der Presse, Aktivitäten in den sozialen Medien sowie Kultur- und Talenteförderung. Zudem sehen sich viele Kunst- und Kultur-institutionen einem Bildungsauftrag verpflichtet und stellen entsprechende Angebote zur Verfügung.

Weitere Faktoren für die Bedeutsamkeit der Arbeit steirischer Kulturinstitutionen sind deren Vernetzung mit nationalen und internationalen Kulturorganisationen und auch das Faktum, dass ihre Künstler*innen und Mitarbeiter*innen international gefragt sind.

In der Steiermark laufen derzeit zahlreiche EU-Projekte, die die herausragende Arbeit und deren internationale Wahrnehmung belegen. Steirische Institutionen setzen zudem Impulse, die für die Entwicklung von Kunst und Künstler*innen weit über die Steiermark hinaus von Bedeutung sind.

Spätestens seit Richard Floridas Buch „The Rise of the Creative Class“ wissen wir, dass Kunst und Kultur wichtige Standortfaktoren sind. Auch Menschen, die die Angebote nicht nutzen, informieren sich über das kulturelle Geschehen in Städten und Regionen. (Volks-)kulturelle Angebote sind gleichermaßen ein relevanter Faktor für den Tourismus.

Aufgrund dieser Fakten und Überlegungen lehnt das Kulturkuratorium eine an Publikums-wahrnehmung orientierte Umfrage ab.“

Weiters wird festgehalten, dass in der LandeskulturreferentInnenkonferenz am 02.05.2019 in Linz der Beschluss gefasst wurde, dass es ein „derartiges Kultur-Monitoring für die freie Kulturszene in keinem Bundesland gibt und ein solches Monitoring auch aus kulturpolitischen Erwägungen nicht befürwortet wird.“

Basierend auf den Beschlüssen des Kulturkuratoriums sowie der LandeskulturreferentInnen-konferenz wird festgehalten, dass eine Umfrage nicht in Auftrag gegeben wird.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2018 gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der Bericht betreffend „Steirisches Kulturangebot in der Wahrnehmung der Bevölkerung“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom