LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 4

EZ/OZ 1675/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Naturschutzstrategie Steiermark 2025

 

zu:
EZ 1675/1, Naturschutzstrategie Steiermark 2025 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 30.05.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Das Thema Naturschutz wird in der Bevölkerung sehr kontroversiell diskutiert. Während ein Teil überzeugt ist, dass der Mensch schon zu viel Raubbau an der Natur betrieben hat, beklagen andere, dass die zahlreichen und (zu) weitgehenden Regelungen nicht nur viele GrundbesitzerInnen belasten, sondern darüber hinaus auch den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich gefährden. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die für den Naturschutz zuständige Behörde.

Zugleich ist unsere Natur mehr denn je großen globalen und regionalen Entwicklungen ausgesetzt: Die Landwirtschaft zieht sich aus der extensiven Kulturlandschaft zurück, günstige Lagen werden immer intensiver genutzt. Invasive Pflanzen und Tiere, die kaum Gegenspieler haben, verdrängen unsere heimischen Lebensgemeinschaften in Wiesen, Wäldern und Gewässern. Der Klimawandel bringt völlig neue und in seiner Konsequenz noch nicht abschätzbare Lebensraumbedingungen mit sich.

Diese Sachverhalte, aber auch der begrenzte zur Verfügung stehende budgetäre Rahmen, machen strategisch hinterlegtes Handeln immer erforderlicher. Darüber hinaus waren folgende Aspekte Hintergrund für die Erarbeitung der „Naturschutzstrategie Steiermark 2025“:

  • Zum einen ist Vorhersehbarkeit für viele AkteurInnen, die mit der Materie Naturschutz konfrontiert sind, immer wichtiger und steht in einem gewissen Grad auch für Verlässlichkeit.  Durch eine offengelegte und klare Positionierung wird Naturschutz in seinen Entscheidungsmustern besser vorhersehbar. Eine klare Positionierung schafft Vertrauen, bereichert die Diskussionskultur und erleichtert in weiterer Folge Konfliktlösungen.
  • Zum anderen wird die nachvollziehbare Herleitung von Zielen und Handlungsprioritäten sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene immer häufiger eingefordert. So besteht der Europäische Rechnungshof unter Berufung auf seine Funktion als Vertreter der SteuerzahlerInnen immer stärker auf das Vorhandensein konkreter Ziele für EU-geförderte Maßnahmen. Die Naturschutzstrategie soll daher als Grundlage und Leitlinie für politische Entscheidungen und Maßnahmenumsetzungen dienen.
  • Außerdem soll die Naturschutzstrategie konkrete Ziele und Ideen für Handlungen enthalten, durch die die öffentliche Wahrnehmung des Naturschutzes in den nächsten Jahren deutlich verbessert werden kann.

 

Die Bearbeitung der Naturschutzstrategie Steiermark fand in enger Abstimmung mit den berührten Abteilungen des Landes, den PartnerInnen des Naturschutzes und unter Einbindung lokaler und regionaler AkteurInnen statt. In allen Phasen der Strategieerarbeitung wurden mit Hilfe von Interviews und Workshops nicht nur die Erfahrungen, Sichtweisen und Vorstellungen der vor Ort tätigen ExpertInnen des Naturschutzes mit einbezogen, sondern auch die Meinungen von Institutionen wie z.B. der Landwirtschaftskammer, der Land- und Forstbetriebe oder von Tourismusverbänden gehört. Diese Erfahrungen wurden analysiert und diskutiert und schließlich herausgearbeitet, welche Stärken und Schwächen des Naturschutzes von den Verantwortlichen beeinflusst werden können und welche nicht. Die vorliegende Naturschutzstrategie wurde schließlich nochmals allen am Entstehungsprozess Beteiligten zur Stellungnahme vorgelegt und allfällige Adaptierungswünsche bearbeitet bzw. großteils berücksichtigt.

Die Arbeit an der Strategie erfolgte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Verpflichtungen aus nationalen und internationalen Vereinbarungen (z.B. völkerrechtliche Verträge, EU-Richtlinien, Gesetze) und den daraus resultierenden Zielen, Botschaften, Regelungen und Begründungen des amtlichen Naturschutzes. Diese sind in der Strategie auch eigens dargestellt.

 

Folgende strategische Zielsetzungen bis zum Jahr 2025 wurden herausgearbeitet:

  1. Das Bewusstsein für den Schutzzweck von Arten und Lebensräumen in der Steiermark ist gestiegen, die Bevölkerung und insbesondere GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen sind gut über Lösungsansätze im Naturschutz informiert.
  2. Die Kooperation zwischen Behörde, GrundeigentümerInnen und anderen Interessensgruppen ist etabliert, Synergien mit anderen Interessengruppen werden genutzt.
  3. Der Vertragsnaturschutz ist weiter ausgebaut, die VertragspartnerInnen fühlen sich gut von der Naturschutzbehörde informiert und betreut.
  4. Nutzungskonflikte zwischen Naturschutz und anderen Interessensgruppen sind fachlich aufbereitet und bewusstgemacht. Regionale Lösungsvorschläge wurden erarbeitet.
  5. Bei sämtlichen Naturschutzverfahren besteht ein hohes Ausmaß an Rechtssicherheit.

Zu den oben genannten zentralen strategischen Zielsetzungen wurden Subziele und dazugehörige Maßnahmen und Aktivitäten formuliert bzw. erarbeitet. Diese stellen das Arbeitsprogramm des Naturschutzreferats bis zum Jahr 2025 dar und sind in der beigelegten Strategie dargestellt.

Die budgetäre Bedeckung für die einzelnen Vorhaben hat innerhalb des jeweils genehmigten Detailbudgets Umwelt und Raumordnung zu erfolgen.

Für die Umsetzung der Naturschutzstrategie wird innerhalb der Abteilung 13 ein Steuerungsgremium eingerichtet, womit auch eine laufende Evaluierung der Umsetzung und Kontrolle der Zielerreichung sichergestellt ist.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Naturschutzstrategie Steiermark 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar