LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3487/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.07.2019, 10:55:55


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Überarbeitung und Aktualisierung der pädagogischen Grundlagendokumente der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik

Die Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (StKBBG), welche insbesondere der Umsetzung der „Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22“ diente, wurde am 12. März 2019 vom Landtag mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wurde eine Reihe von Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Elementarpädagogik, unter anderem die Sicherstellung der Einhaltung der pädagogischen Grundlagendokumente, umgesetzt.

Zur Gewährleistung der Erfüllung ihrer Bildungsaufgabe haben elementare Bildungseinrichtungen, also Bildungseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt, und Tageseltern gemäß Art. 3 Abs. 2 der Vereinbarung die in Art. 2 Z 6 angeführten pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden. Diese sind:

  1. der „Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan“

  2. der „Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule“

  3. das „Modul für Fünfjährige“

  4. der „Werte- und Orientierungsleitfaden“

  5. der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern

  6. sonstige Dokumente, die im Laufe der Vereinbarungsperiode erarbeitet werden und vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern zur Verfügung gestellt werden

Die pädagogischen Grundlagendokumente sind gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 der besagten Vereinbarung vom Bund in Absprache mit den Ländern regelmäßig zu aktualisieren. Allerdings zeigt ein Blick in diese Dokumente, dass diese keineswegs auf dem aktuellsten Stand sind. Vielmehr stellen diese eine veraltete Ansammlung von Rahmenplänen und Leitfäden von ehemaligen Bildungsministern rot-schwarzer Bundesregierungen dar. Beispielsweise finden sich darunter Leitlinien aus dem Jahr 2009, die immerhin zehn Jahre alt sind und in keiner Weise die Migrationskrise im Jahr 2015 und die daraus resultierenden Herausforderungen berücksichtigen. Zwei weitere Leitfäden stammen aus dem Jahr 2010 und sind damit ebenfalls überaltert. Aus diesem Grund gilt es diese Grundlagendokumente – wie auch in Art. 12 Abs. 1 Z 1 vorgesehen – zu aktualisieren.

Der „Werte- und Orientierungsleitfaden“, auf den sich Bildungslandesrätin Ursula Lackner in der Stellungnahme zum Antrag der Freiheitlichen betreffend „Wertekodex in steirischen Pflichtschulen und Kindergärten“ (EZ: 2842/3) bezieht und der einen Teil der pädagogischen Grundlagendokumente darstellt, ist ein Hohn. Der sogenannte Leitfaden „Werte leben, Werte bilden – Wertebildung im Kindergarten“ ist im Jahr 2018 von der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) herausgegeben worden. Dieser stellt einen allgemeinen Orientierungsleitfaden dar, der sich auf die generelle Wertevermittlung im Kindergarten konzentriert, enthält aber auch äußerst fragwürdige Richtlinien im Bereich „Toleranz und Offenheit“. So wird unter dem Punkt „Pädagogik der Vielfalt“ beispielsweise erläutert, dass es im Sinne der „Akzeptanz von Individualität und Offenheit gegenüber Vielfältigkeit und Heterogenität“ erstrebenswert sei, neben dem Angebot an mehrsprachigen Spielen, Liedern und Büchern auch „Stifte in unterschiedlichen Farbtönen zu allen Hauttönen passend“ und „Puppen beiderlei Geschlechts mit verschiedenen Hautfarben“ in Betreuungseinrichtungen bereitzustellen. Darüber hinaus wird unter dem Punkt „Interreligiöse Bildung“ zum Beispiel vorgeschlagen, „für religiös begründete Speisevorschriften“ entsprechende Regelungen für den Speiseplan zu erarbeiten, die alle akzeptieren können. Über die pädagogische Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen lässt sich freilich streiten.

Darüber hinaus stellt dieser Leitfaden keinen „Wertekodex“ im eigentlichen Sinn dar. Dieser sollte Grundregeln für ein friedvolles und sicheres Zusammenleben auf Augenhöhe sowie Werte, Normen und gesellschaftliche Grundsätze festschreiben, die es in Österreich schlichtweg zu beachten gilt. Angefangen vom notwendigen Respekt der Kinder gegenüber Pädagogen und bestimmten Verhaltensregeln im gemeinsamen Umgang bis hin zur Vermittlung österreichischer Traditionen und Bräuche. Es geht darum, insbesondere ausländischen Kindern unsere Kultur- und Werteordnung näherzubringen. Anstatt von heimischen Kindern und deren Eltern Anpassung in vielen Bereichen zu fordern – etwa betreffend Speiseplan und Essensgewohnheiten sowie Feiern im Jahresverlauf – sollen Mädchen und Buben aus fremden Ländern mit unseren Bräuchen und unserer Gesellschaftsordnung vertraut gemacht werden. Absurde Vorschläge wie die Anschaffung von Puppen und Farbstiften in allen Hauttönen sollten hingegen gestrichen werden.

Dass die teilweise veralteten Rahmenpläne und Richtlinien sowie auch der sogenannte „Werte- und Orientierungsleitfaden“ nicht den Grundsätzen vernünftiger Bildungspolitik entsprechen, liegt auf der Hand. Hier steht der für Bildung zuständige Bundesminister in der Pflicht, die besagten pädagogischen Grundlagendokumente einerseits auf Aktualität zu überprüfen und andererseits auch im Interesse eines friedvollen und sicheren Zusammenlebens sowie im Sinne einer adäquaten Wertevermittlung zu überarbeiten. Folglich soll in allen steirischen Betreuungseinrichtungen ein verbindlicher Wertekodex etabliert werden. Ziel ist es, bestimmte Verhaltensregeln, wie sie in Österreich gelebt werden, festzuschreiben, um ein geregeltes Miteinander in steirischen Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten und ausländischen Kindern eine optimale Eingliederung in unser Wertesystem zu ermöglichen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die in der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 angeführten pädagogischen Grundlagendokumente zu überarbeiten und

  2. mit expliziten Forderungen auf einen „echten“ Wertekodex hinzuwirken, der von den Erziehungsberechtigten zu Beginn des Kindergartenbesuchs als Verhaltensvereinbarung zu unterzeichnen ist und insbesondere

    • einen respektvollen Umgang zwischen den Geschlechtern und Generationen (zwischen Kindern und Pädagogen bzw. Eltern und Pädagogen) verankert,

    • gleiche Rechte und Pflichten für alle Kinder festschreibt,

    • die Vermittlung unserer Kultur und heimischer Werte sicherstellt,

    • das Feiern von traditionellen Festen und Leben heimischer Bräuche sichert,

    • Gewalt und Mobbing als absolut ablehnenswert qualifiziert,

    • Deutsch als Umgangssprache normiert,

    • ausländische Kinder dazu anhält, sich bestmöglich in unser Wertesystem einzugliedern und

    • ein geregeltes Miteinander in heimischen Kindergärten sicherstellt.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)