TOP 27
EZ/OZ 3554/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Regionen
Betreff:
Verbesserungen beim adaptierbaren Wohnbau im Baugesetz
zu:
EZ 3554/1, Baugesetznovelle 2019 – Barrierefreiheit sicherstellen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Regionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die AntragstellerInnen begehrten in der EZ3554/1 folgende Punkte:
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eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, die folgende Punkte enthält:
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a) bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderung betreffen, einschlägige Organisationen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertreten, verpflichtend zu konsultieren;
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b) die Anzahl der oberirdischen Geschosse bei Bauwerken mit Aufenthaltsräumen (und mehr als drei Wohnungen), bei denen verpflichtend ein Personenaufzug errichtet werden muss, von drei auf zwei zu senken;
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c) bei Neubauten oder Nutzungsänderungen von Gebäuden mindestens 25 % der Wohnungen (Gesamtnutzfläche und Anzahl) barrierefrei zu bauen;
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d) alle Nutzräume außerhalb von Wohnungen stufenlos bzw. mittels Aufstiegshilfen erreichbar zu machen; und
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dafür Sorge zu tragen, dass nachvollziehbare Standards für den anpassbaren Wohnbau und die Barrierefreiheit zu erarbeiten."
Zu den einzelnen Punkten dieses Antrages ist nach Befassung des Unterausschusses Baugesetz anzumerken:
1. a) Im Zug der aktuellen Baugesetznovelle wurden einschlägige Organisationen im Begutachtungsverfahren beigezogen.
1. b) Dies wurde zwar diskutiert, ist aber im Hinblick auf die Erfordernisse eines leistbaren Wohnbaus nicht umsetzbar (Steigerung der Baukosten und der laufenden Betriebskosten).
1. c) Im Wohnbau genügt die Anpassbarkeit (nunmehr 100 %), da eine (von vorn herein) barrierefreie Ausbildung im Neubau die Baukosten relevant verteuert und damit nicht garantiert werden kann, dass für BewohnerInnen mit entsprechenden Bedürfnissen im Bedarfsfall auch tatsächlich eine solche barrierefrei ausgeführte Wohnung zur Verfügung steht.
1. d) In der Praxis wird danach getrachtet, die Zugänglichkeit der Nutzräume außerhalb von Gebäuden (bei Gebäuden ohne Aufzugsverpflichtung) zu gewährleiten. Eine gesetzliche Verpflichtung würde jedoch in Einzelfällen zu einer Kostensteigerung führen.
2. Solche Standards sind durch die Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung bereits in Ausarbeitung.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Regionenauschusses zur EZ 3554/1 betreffend Baugesetznovelle 2019 - Barrierefreiheit sicherstellen wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmannstellvertreter:
LTAbg. Anton Gangl