EZ 888/1, Leistbares Wohnen – Einführung eines Bodenfonds (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Regionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Wie im Antrag EZ 888/1 dargestellt, wurde in Tirol auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes ein Bodenfonds eingerichtet, der die genannten Aufgaben zu erfüllen hat. Der Tiroler Bodenfonds besitzt Rechtspersönlichkeit, wobei die Kanzleigeschäfte von der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht geführt werden. In Salzburg ist ebenfalls auf Grundlage des Salzburger Raumordnungsgesetzes eine BaulandsicherungsgesmbH eingerichtet (die sogenannte Land-Invest), die ein 100%iges Tochterunternehmen des Landes Salzburg ist. Ihre Aufgabe ist die Schaffung, Entwicklung und Sicherung von Wohnbauland für die Gemeinden und das Land Salzburg sowie die Mobilisierung von Wohnbauland.
Sollte es eine Möglichkeit der Finanzierung geben, ist aus fachlicher Sicht ein Bodenfonds jedenfalls sehr zu begrüßen.
Der Bericht des Regionenauschusses zur EZ 888/1 betreffend Leistbares Wohnen - Einführung eines Bodenfonds wird zur Kenntnis genommen.
LTAbg. Anton Gangl