LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 18

EZ/OZ 888/10

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Regionen

Betreff:
Einrichtung eines Bodenfonds

 

zu:
EZ 888/1, Leistbares Wohnen – Einführung eines Bodenfonds (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Regionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Wie im Antrag EZ 888/1 dargestellt, wurde in Tirol auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes ein Bodenfonds eingerichtet, der die genannten Aufgaben zu erfüllen hat. Der Tiroler Bodenfonds besitzt Rechtspersönlichkeit, wobei die Kanzleigeschäfte von der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht geführt werden. In Salzburg ist ebenfalls auf Grundlage des Salzburger Raumordnungsgesetzes eine BaulandsicherungsgesmbH eingerichtet (die sogenannte Land-Invest), die ein 100%iges Tochterunternehmen des Landes Salzburg ist. Ihre Aufgabe ist die Schaffung, Entwicklung und Sicherung von Wohnbauland für die Gemeinden und das Land Salzburg sowie die Mobilisierung von Wohnbauland.


Bereits im Luftreinhalteprogramm Steiermark 2014 wurde von der Arbeitsgruppe Raumplanung die Maßnahme „Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen der Bodenpolitik und Einrichtung eines Bodenfonds“ formuliert. Die Maßnahme zielte nicht vorrangig auf die Schaffung einer gesetzlichen Regelung im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz, sondern auf die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel ab.

Sollte es eine Möglichkeit der Finanzierung geben, ist aus fachlicher Sicht ein Bodenfonds jedenfalls sehr zu begrüßen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Regionenauschusses zur EZ 888/1 betreffend Leistbares Wohnen - Einführung eines Bodenfonds wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmannstellvertreter:
LTAbg. Anton Gangl