LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 271/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.10.2015, 09:43:46


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Familienfreundliche Ausgestaltung der Pendlerbeihilfe

Die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark ist eine – je nach Jahresbruttoeinkommen und Entfernung zum Arbeitsort gestaffelte – direkt ausbezahlte Förderung, die zu zwei Dritteln vom Land Steiermark und zu einem Drittel von der Arbeiterkammer Steiermark finanziert wird. Im Jahr 2013 gab es 9.257 Bezieher, die eine durchschnittliche Förderung von rund 127 Euro erhielten. Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen jährlich insgesamt 1,3 Millionen Euro, ausbezahlt wurden 1,172 Millionen Euro.                   (Quelle: http://www.politik.steiermark.at/cms/beitrag/12226002/892342)

Gerade für einkommensschwache Personen ist die Pendlerbeihilfe als direkt ausgezahlte Förderung ein evidenter Beitrag, um die jährlich steigenden Fahrtkosten, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, ausgleichen zu können. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale des Bundes handelt es sich hier um keine steuerliche Erleichterung, sondern um einen direkt ausbezahlten Geldbetrag. Angesichts geringer Einkommen ist es oftmals gar nicht möglich, die Pendlerpauschale in vollem Ausmaß auszunutzen, insofern kann die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark diesen Nachteil bis zu einem gewissen Grad ausgleichen.

Dennoch sind die Einkommensgrenzen fern jeglicher Realität, eine Höchstbeihilfe ist praktisch nur erreichbar, wenn man in einem Teilzeitarbeitsverhältnis steht und eine weite Wegstrecke zu bewältigen hat. Wenn man sich zudem die Zahl der weiblichen Bezieher – diese betrugen im Jahr 2013  6.573 – vor Augen führt, so ist die Annahme durchaus berechtigt, die Anzahl der positiven Bescheide, aufgeteilt nach dem Geschlecht, in einen Zusammenhang mit der Kindeserziehung zu setzen, da sich hier die Einkommensgrenzen pro versorgungspflichtigem Kind erhöhen. Um hier diesen zusätzlichen Verpflichtungen gerecht werden und eine familienfreundliche Förderungspolitik im Sinne des Generationenvertrages sicherstellen zu können, muss eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen pro Kind durchgeführt werden. Zuletzt hat 2013 eine Valorisierung stattgefunden, was inflationsbedingt sogar einen Rückgang der Auszahlungsbeträge bewirkte.

Die hohe Zahl der steirischen Auspendler und damit einhergehend ein entsprechend großer Kreis an Bezugsberechtigten, die täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, zeigt die Dringlichkeit einer Ausweitung der Pendlerbeihilfe. Schwankende Sprit- und ständig steigende Ticketpreise für öffentliche Verkehrsmittel legen die Notwendigkeit dar, Personen mit geringem Einkommen – und vor allem solche mit Kinderbetreuungspflichten – zu unterstützen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Obergrenzen der Einkommen für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Pendlerbeihilfe zu erhöhen,
  2. den Budgettopf der Pendlerbeihilfe von 1,3 auf drei Millionen Euro aufzustocken und darauf aufbauend, die Auszahlungsbeiträge entsprechend zu steigern sowie
  3. eine familienfreundliche Ausgestaltung der Pendlerbeihilfe vorzunehmen, was mit einer deutlichen Erhöhung der Einkommensobergrenze pro versorgungspflichtigem Kind einhergehen muss.

Unterschrift(en):
LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)