EZ/OZ: 2601/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 14.08.2018, 14:07:50
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: L-VG.doc
Betreff:
Übermittlung der Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Landesrechnungsabschluss an den Landtag
Gemäß Art. 57a (2) L-VG hat der Landesrechnungshof "der Landesregierung binnen sechs Wochen ab Einlangen des Entwurfs des Landesrechnungsabschlusses (Art. 41 Abs. 8) eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob dieser im Einklang mit dem Landesbudget sowie den dazu vom Landtag im Beschluss zum Landesbudget erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt worden ist."
Die Kontrolle der Landesregierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Landtages. Es gibt daher keinen Grund, dass die Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Landesrechnungsabschluss dem Landtag vorenthalten wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
siehe angeschlossenen Gesetzestext.
Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)