LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 2037/3

Landtagsbeschluss Nr. 671

32. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 12.12.2017

 

Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Nachtragsbudgets für das Jahr 2017 und die damit einhergehende Änderung des zuletzt beschlossenen Finanzrahmens werden genehmigt. Die Landesregierung wird ermächtigt, den im Nachtrag zum Finanzierungsbudget 2017 ausgewiesenen zusätzlichen Nettofinanzierungsbedarf von EUR 32.575.900 durch neue Kreditoperationen zu bedecken.

 

Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP) angenommen.

 

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 671

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landesrat Anton Lang
  • Landesamtsdirektion

Graz, am 12.12.2017