LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 1

EZ/OZ 3680/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Sicherheit in den steirischen Bezirksverwaltungsbehörden

 

zu:
EZ 3680/1, Sicherheitsüberprüfung sämtlicher steirischer Bezirkshauptmannschaften durch Exekutive veranlassen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Antragsteller beantragen mit dem Antrag EZ 3680/1 „Sicherheitsüberprüfung sämtlicher steirischer Bezirkshauptmannschaften durch Exekutive veranlassen“, dass die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert wird, an das Innenministerium mit dem Ersuchen heranzutreten, sämtliche steirische Bezirksverwaltungsbehörden einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständigen Beamten des Ministeriums zu unterziehen, mit dem Ziel, potentielle Sicherheitslücken ausfindig zu machen und folglich schließen zu können.

Bereits seit Jahren legt das Land Steiermark großes Augenmerk auf die Gewährleistung und den permanenten Ausbau der Sicherheit seiner in den Dienststellen in Graz und den Bezirken eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Speziell in den Häusern der steirischen Bezirkshauptmannschaften wurde in den Jahren 2017 und 2018 ein umfangreiches technisches Sicherheitskonzept realisiert.

Viele Arbeitsplätze in den Bezirkshauptmannschaften sind entweder mit internen Notrufsystemen oder mit Direktnotrufen an die Polizei ausgestattet. Wo immer es gewünscht wurde, wurden an die Bediensteten Pfeffersprays ausgegeben, zum Umgang mit diesen wurden in allen Häusern Schulungen durch die jeweiligen Bezirkspolizeikommanden durchgeführt. In den Foyers der Dienststellen wurden Videokameras installiert und die Haupteingänge mit elektronischen Schließsystemen ausgestattet. Zur Lenkung des Besucherstroms wurden die Nebeneingänge umgerüstet und sind nur mit Schlüssel bzw. von Berechtigten nutzbar.

Unmittelbar nach dem Fall Dornbirn wurden gemeinsam mit den Bezirkshauptleuten ergänzende Sicherheitsmaßnahmen diskutiert. Dabei wurde insbesondere festgelegt, die Hauptzugänge nur mehr während der Parteienverkehrszeiten offen zu halten, die Begehung der Gebäude durch die Polizei zu intensivieren sowie Augenmerk darauf zu legen, bei sich anbahnenden Konflikten rechtzeitig die Polizei beizuziehen.

Als weitere Maßnahme in Reaktion auf Dornbirn hat die Steiermärkische Landesregierung über Antrag von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in ihrer Sitzung am 13. Juni 2019 einstimmig beschlossen, in den Bezirkshauptmannschaften Murtal und Weiz mobile Sicherheitskontrollen durch externes Wachpersonal unter Verwendung von Personenschleusen und Handsonden in Form eines sechsmonatigen Pilotprojektes einzurichten.

Aufgrund der im Zuge dieses positiv verlaufenden Probebetriebes gewonnenen Erkenntnisse laufen derzeit die konkreten Vorbereitungen für die flächendeckende Ausweitung dieser Maßnahme und die Installation von Sicherheitsschleusen in allen Bezirkshauptmannschaften. Die Planungen dazu werden im Dezember 2019 abgeschlossen, im Laufe des Jahres 2020 sollen alle steirischen Bezirkshauptmannschaften mit Sicherheitsschleusen ausgestattet sein.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag Steiermark begrüßt die mannigfaltigen Maßnahmen der Landesregierung zur Gewährleistung und des Ausbaus der Sicherheit in den Bezirkshauptmannschaften.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, diese Bemühungen fortzusetzen und insbesondere die Einrichtung von Sicherheitsschleusen in den Bezirkshauptmannschaften wie geplant zügig voranzutreiben.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Erwin Dirnberger