EZ/OZ: 501/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.12.2015, 14:05:33
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Jörg Leichtfried
Betreff:
Generelles Verbot des Schächtens im Sinne eines ernstgemeinten Tierschutzes
Das „Schächten“ ist das rituelle Schlachten von Tieren und wird insbesondere im Judentum und Islam praktiziert. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut in beiden genannten Religionen verboten ist. Die Tötung erfolgt innerhalb des mosaischen Glaubens unbetäubt, im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers wird mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, das Tier getötet.
Gemäß § 32 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) darf die Schlachtung und Tötung von Tieren nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird. Laut Abs. 2 leg. cit. darf dies nur durch Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Das Töten von Tieren ohne Betäubung ist generell verboten. Ausnahmen davon bilden Not- und rituelle Schlachtungen.
Am 22.12.2015 berichtete die „Kleine Zeitung“ unter dem Titel „Bäuerin ließ Türken Lämmer in Scheune schächten“ von einem grausamen Vorfall in Hitzendorf: Eine „36-jährige Landwirtin verkaufte Lämmer an türkische Fleischhauer, die die Tiere gleich in der Scheune ihres Hofs rituell, aber illegal schlachteten.“ Laut einem Polizeibeamten von der Inspektion Hitzendorf sah es in der Scheune, in welcher die Tiere getötet wurden, „wie auf einem Schlachtfeld“ aus.
Aus Sicht des Tierschutzes ist das Schächten, egal ob legal oder illegal, absolut abzulehnen. Die Befürworter dieser Methode argumentieren zwar, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei. Aufgrund des schlagartigen Abfalls des Blutdrucks und dem Aussetzen der Sauerstoffversorgung des Gehirns trete zudem eine sofortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen ein. Diesem Argument ist jedoch entgegenzuhalten, dass bei einem solchen Vorgang bereits geringste Fehler äußerst qualvoll für das Tier sind.
Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse ist evident, dass die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens weiter erfolgt. Dies belegen auch Aufnahmen, bei denen Tiere einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit ist daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben.
Die rituelle Tötung durch einen Kehlschnitt kann daher nur als grausame Todesfolter bezeichnet werden, die in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Platz finden darf. Es ist unzulässig, diese barbarische Methode der Schlachtung unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lückenhaft, unglaubwürdig und unehrlich. Im Sinne eines ernstgemeinten Tierschutzes darf es hierbei keine Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen, egal ob politischer oder religiös motivierter Ursprünge, geben!
Unzählige europäische Länder haben in diesem Zusammenhang erfreulicherweise den Schutz der Tiere bereits in den Vordergrund gestellt. So ist Schächten aus Tierschutzgründen in Staaten wie der Schweiz, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Holland strikt verboten. Österreich und die EU sind aufgerufen, einen weiteren Schritt in Richtung Tierschutz zu gehen und eine klare Gesetzesregelung gegen diese barbarische Tötungspraxis sicherzustellen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
-
Der Landtag Steiermark spricht sich für ein generelles Verbot der Schächtung aus.
-
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ein bundes- und europaweites Schächtungsverbot von Tieren umgesetzt wird.
Unterschrift(en):
LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)