TOP 6
EZ/OZ 199/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Einführung eines Schulstartgeldes in der Steiermark
zu:
EZ 199/1, Einführung eines Schulstartgeldes in der Steiermark (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 15.09.2015 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 199/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
In der Steiermark wurde nach der Landtagswahl 2010 im Regierungsübereinkommen festgehalten, dass die Mindestsicherung für Erwachsene 12-mal und für Minderjährige 14-mal ausbezahlt werden soll. Diese Sonderzahlung für Minderjährige wurde schließlich in das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz aufgenommen. Im März, Juni, September und Dezember werden jeweils Leistungen in Höhe eines halben Kinder-Mindeststandards an die Familie überwiesen.
Im Jahr 2015 beträgt in der Steiermark der monatliche Mindeststandard für das erste bis vierte minderjährige Kind, das im gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Erwachsenen lebt, EUR 157,29; ab dem fünften Kind kommt ein Betrag von monatlich EUR 190,40 zur Auszahlung. Die Sonderzahlungen in Höhe von zwei monatlichen Mindeststandards, somit von jährlich EUR 314,58 bzw. EUR 380,80 pro Kind, sind insbesondere zur Abfederung der durch den Schulbesuch hervorgerufenen Ausgaben vorgesehen.
Neben den Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kann eine hilfsbedürftige Familie aus Anlass des Schulbeginns zusätzlich einmalige Geldleistungen aus der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden individuell berechnet und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Auch das Sozialministerium finanzierte ab Juli 2015 so genannte Schulstartpakete für Schüler in Haushalten, in denen Mindestsicherung bezogen wird, im Wert von ca. EUR 70.- pro Kind für Schuluntensilien. Diese gemeinsam mit dem Europäischen Hilfsfonds (FEAD) finanzierte Aktion ist auch für die nächsten Jahre vorgesehen.
Im heurigen Juli und August wurden Gutscheine für 4.819 Kinder in der Steiermark an mindestsicherungsbeziehende Familien ausgesandt, wobei lediglich 3.348 Gutscheine eingelöst wurden.
Auch Wohnsitzgemeinden (z.B. Graz) und private Einrichtungen stellen zu Beginn des Schuljahres finanzielle und sachliche Unterstützungen zur Verfügung. Elternvereine und Schulleitungen sehen ebenfalls Hilfemöglichkeiten (z.B. Tauschaktionen oder Flohmärkte) für bedürftige Familien vor.
Familien mit Schulkindern stehen somit mehrere Leistungsangebote anlässlich des Schulbeginns zur Verfügung und kann daher eine Schlechterstellung von steirischen SchülerInnen nicht erkannt werden. Dies insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesändern, in denen die Mindeststandards für Minderjährige lediglich 12-mal pro Jahr, somit ohne entlastende Sonderzahlungen wie in der Steiermark, ausgezahlt werden.
Es wird daher derzeit kein Handlungsbedarf zur Einführung eines Schulstartgeldes in der Steiermark gesehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 199/1, der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Christian Cramer, Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Mario Kunasek, Dr. Gerhard Kurzmann, Liane Moitzi, Albert Royer, Andrea Michaela Schartel, Dipl.-Ing. Hedwig Staller, Marco Triller, BA betreffend Einführung eines Schulstartgeldes in der Steiermark wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz