LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 29

EZ/OZ 1729/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
„Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030“

 

zu:
EZ 1729/1, „Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030“ (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Erstellung einer mittel- bis langfristigen Planungsgrundlage ist für alle AkteurInnen der steirischen Behindertenhilfe von Bedeutung. Nur durch eine zielgerichtete und planvolle Weiterentwicklung kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen auch in Zukunft ein bedarfs- und bedürfnisgerechtes Hilfesystem bereitgestellt werden kann.

Der mit diesem Antrag vorgelegte „Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030“ stellt seit der Einführung des StBHG im Jahr 2004 das erste derartige Dokument mit dem Fokus auf die klassische Behindertenhilfe dar, das seitens des steirischen Sozialressorts erarbeitet bzw. in Auftrag gegeben wurde.

Im Zentrum des vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplanes stehen, auch aufgrund der sozialwirtschaftlichen Wichtigkeit, Wohn- und Beschäftigungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.

Eine der wesentlichen Grundlagen des vorliegenden Plans stellen umfassende quantitative Daten und Analysen dar.

Der Plan ist folgendermaßen gegliedert:

  • Rechtliche Grundlagen,
  • Bestandsaufnahme,
  • Exkurs: Bedarfs- und Entwicklungsplan für das Handlungs- und Arbeitsfeld Sozialpsychiatrie,
  • Bedarfs- und Entwicklungsplanung und
  • Weiterentwicklung der Steirischen Behindertenhilfe

Das Land Steiermark bekennt sich zu einem leistungsfähigen und bedarfsgerechten System der Behindertenhilfe. Damit dieses zeitgemäß bleibt, soll die Behindertenhilfe weiterentwickelt werden. Grundlage dafür ist die UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Bedürfnisse der Menschen bei all diesen Überlegungen in den Mittelpunkt stellt. Ziel der steirischen Behindertenhilfe muss es sein, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In weiter Folge soll die Behindertenhilfe gemeinsam mit den Trägerorganisationen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Bedarfs- und Entwicklungsplan Behindertenhilfe – Steiermark 2030 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz