EZ/OZ: 566/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 28.01.2016, 19:30:02
Geschäftszahl(en): ABT09-2376/2014-65
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): LTAbg. Mag. Christian Buchmann (ÖVP)
Beilagen: Tätigkeitsbericht 2015 des Grazer Altstadtanwaltes
Betreff:
Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2015
Zur Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt im Vollziehungsbereich des Landes ist Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.05.2015 für eine letzte Funktionsperiode bis 28.05.2019 als Altstadtanwalt bestellt worden. Der Altstadtanwalt ist dann beizuziehen und zur Stellungnahme aufzufordern, wenn beabsichtigt ist, von Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission abzuweichen. Der Altstadtanwalt ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit an keine Weisungen gebunden.
Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser ist anschließend an den Landtag weiterzuleiten.
Nunmehr wurde von Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 verfasst. Dieser Tätigkeitsbericht liegt bei.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2016.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2015 - wird zur Kenntnis genommen.