LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 34

EZ/OZ 2637/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Petitionen

Betreff:
Bericht des Petitionsausschusses 2017

 

zu:
EZ 2637/1, Bericht des Petitionsausschuss 2017 (Sonderstück)

 

Der Ausschuss "Petitionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.09.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Gemäß § 32 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark (GeoLT 2005) hat der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit zu übermitteln.

Im Berichtszeitraum von Jänner bis Dezember 2017 trat der Ausschuss für Petitionen zu 10 Sitzungen zusammen. Es wurden 31 Petitionen behandelt.

Die meisten Petitionen (sechs) wurden im Jahr 2017 zum Bereich Gesundheit eingebracht. Alleine fünf dieser Petitionen betraf das Thema Spitäler bzw. Spitalsschließungen (Rottenmann, Mürzzuschlag), wobei von diesen wiederum zwei Petitionen von mehr als 100 Personen unterstützt wurden.

Zum Thema Wohnunterstützung bzw. Abschaffung der Wohnbeihilfe wurden fünf Petitionen eingebracht. Alle fünf Petitionen waren qualifizierte Petitionen, da sie jeweils von mehr als 100 Personen - eine davon sogar von 10.000 Personen - unterstützt wurden.

Mit dem Thema Sicherheit beschäftigten sich vier Petitionen.

Drei Petitionen wurden zum Bereich Schule bzw. Schulschließungen (Etmißl, Falkenstein) an den Landtag gerichtet. Beide Petitionen, die sich gegen Schulschließungen wandten, wurden von mehr als 100 Personen unterstützt und waren daher qualifizierte Petitionen. Weitere drei Petitionen beschäftigten sich mit dem Thema Straßenverkehr.

Insgesamt wurden 2017 zehn Petitionen von mehr als 100 Personen unterzeichnet und sind damit qualifizierte Petitionen im Sinne der GeoLT. Alle ErstunterzeichnerInnen von qualifizierten Petitionen wurden vom Petitionsausschuss zu einer Anhörung eingeladen.

In vier Fällen hat der Petitionsausschuss im Berichtsjahr 2017 selbst eine schriftliche Beantwortung vorgenommen (Direktbeantwortung), 23 Petitionen wurden im Sinne der Stellungnahme der Landesregierung beantwortet.

Sieben Petitionen waren im Berichtszeitraum Unterausschüssen zur weiteren Behandlung zugewiesen:

Vier Petitionen wurden im Jahr 2017 zur eingehenderen Beratung Unterausschüssen neu zugewiesen.

Die Petitionen „Zentralkrankenhaus Rottenmann“, Stadtgemeinde Trieben, Einl.Zahl 1044/1 und die Petition „Standorterhalt des Landeskrankenhauses Rottenmann“, Einl.Zahl 1368, wurden im Unterausschuss Gesundheit behandelt und im Berichtsjahr abgeschlossen.

Die Petitionen „Änderung des Steiermärkischen Baugesetzes LGBl. Nr. 59/1995 idF LGBl. Nr. 75/2015“, Einl.Zahl 1315/1, und „Reparatur des Stmk. Baugesetzes“, Einl.Zahl 1588/1, wurde dem Unterausschuss Baugesetz zugewiesen, wobei nur erstere 2017 abgeschlossen wurde. Eine Behandlung der Petition Einl.Zahl 1588/1 hat 2017 im Unterausschuss nicht stattgefunden.

Weitere drei Petitionen waren noch aus dem Berichtszeitraum 2016 in Unterausschüssen verblieben:

Die Petition „Zugang aller Kinder und Jugendlichen zu Hilfeleistungen nach dem Behindertengesetz“, Stadt Graz, Einl.Zahl 721/1) wurde am 13.9.2016 dem Unterausschuss Behindertengesetz zugewiesen. Im Jahr 2017 wurde diese Petition im Unterausschuss nicht behandelt.

Aus dem Berichtszeitraum 2015 blieben im Berichtszeitraum 2017 noch zwei Petitionen offen, die Unterausschüssen zugewiesen sind und im laufenden Jahr 2018 weiter behandelt werden sollen:

Die Petition „Topticket für Studierende“ der Stadtgemeinde Kapfenberg, Einl.Zahl 99/1, wurde am 13.10.2015 dem Unterausschuss Jugendmobilität zugewiesen. Im Jahr 2017 wurde diese Petition im zuständigen Unterausschuss nicht behandelt.

Die Petition „Raumordnungsgesetz – Lebensmittel“, Einl.Zahl 409/1, wurde am 1.12.2015 dem Unterausschuss Raumordnung zugewiesen und wurde dort im Jahr 2017 in einer Sitzung behandelt. Auch diese Petition konnte im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden.

 

Der Petitionsausschuss stellt daher den

Antrag,

der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2017 (XVII. GP) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler