LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3530/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 20.08.2019, 11:32:46


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Drohender Wohnungsverlust für BezieherInnen der BMS im Falle eines Krankenhausaufenthalts

In § 10 Abs. 4 Zif. 1 des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes ist vorgesehen, dass bei einem zwei Wochen übersteigenden Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung die Mindestsicherung auf 37,5% der gewährten Höhe gekürzt werden muss. Ab dem 15. Tag in der Krankenanstalt tritt die Kürzung der Mindestsicherung auf 37,5% in Kraft. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum der Behörde, sodass unabhängig von der Höhe der Miete diese Kürzung vorgenommen werden muss. 

Diese gesetzliche Bestimmung sorgt bei längeren Krankenhausaufenthalten für Probleme. Durch die Kürzung kann zuweilen nicht die volle Höhe der Miete entrichtet werden, und es droht die Kündigung wegen einer ausstehenden Miete oder es entstehen Schulden, die nicht getilgt werden können. Damit kommen im Falle einer längeren Erkrankung auch noch Ängste und Sorgen hinzu, die eine Genesung belasten. In der Klinik-Sozialarbeit und in der Sprengelsozialarbeit sind solche Fälle bekannt, doch trotz diverser Bemühungen können die Behörden keine höhere Mindestsicherung als die 37,5% gewähren.

Es braucht hier mehr Flexibilität. Die tatsächliche Miethöhe muss trotz Kürzung der Mindestsicherung abgedeckt werden können.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zu § 10 Abs. 4 Zif. 1 des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes im Landtag einzubringen, wonach auch bei einem zwei Wochen übersteigenden Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung die Mindestsicherung nur in einem Ausmaß gekürzt wird, das die Begleichung der monatlichen Fixkosten im Einzelfall sicherstellt.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)