LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3607/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.09.2019, 12:00:03


Geschäftszahl(en): ABT16-93151/2019-3
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Umbau des Bahnhofes und Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes in Mariazell; Anteil des Landes: € 1.619.250,00

In den vergangenen Jahren wurde die Mariazellerbahn, die ein Nationalheiligtum Österreichs erschließt, mit hohem Aufwand vom Land Niederösterreich unter großer Mithilfe des Bundes von Grund auf modernisiert. Neue Fahrzeuge („Himmelstreppe“), Strecken- und Bahnhofsanierungen, eine neue Betriebsleitzentrale in Laubenbachmühle sowie ein attraktiver Fahrplan haben bereits spürbare Fahrgastzuwächse gebracht.

Die letzten fünf Kilometer der Mariazellerbahn liegen in der Steiermark und der Endbahnhof Mariazell ist mit ca. 50.000 Fahrgästen pro Jahr einer der am stärksten frequentierten Bahnhöfe entlang der Strecke. Er befindet sich allerdings in einem ziemlich renovierungsbedürftigen Zustand. Es fehlen barrierefreie und überdachte Bahnsteige und auch der Vorplatz zeigt kein würdiges Entrée für einen derart bedeutenden Endpunkt.

Bereits im Jahr 2017 wurde zwischen den Bundeländern Niederösterreich und Steiermark ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in dem die Absicht einer zeitgemäßen Umgestaltung des Bahnhofes inklusive Herstellung der Barrierefreiheit und der optimalen Verknüpfung aller Verkehrsträger festgehalten wird.

Nach erfolgten Planungsgesprächen und Verhandlungen mit der NÖVOG (Niederösterreichische Verkehrs- organisationsges.m.b.H.), der Gemeinde Mariazell und den Verkehrsunternehmen vor Ort wird nun die Eisenbahninfrastruktur saniert und adaptiert (Errichtung neuer, barrierefreier Bahnsteige, Umbau und Erneuerung der Gleisinfrastruktur, Umbau und Erneuerung der Oberleitungsanlage, Adaptierung der Sicherungsanlage). Das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude wird baudenkmalpflegerisch saniert und umgebaut (Verbesserung der Zugangssituation, Herstellung der Barrierefreiheit für WC-Anlagen und Wartebereich). Durch die Optimierung der Verkehrsführung im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie durch die Schaffung einer multimodalen Mobilitätsdrehscheibe für Bahn, ÖV, MIV und Rad durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und die Errichtung einer Park & Ride-Anlage, eines Busparkplatzes, einer Bushaltestelle und einem Taxistandplatz wird die Verkehrssituation für den Kunden wesentlich attraktiver.

Die diesbezüglichen Detailplanungen erfolgen bis zum Jahr 2021 - die Bauausführung erfolgt sodann im Jahr 2024.

Kosten und Finanzierung:

Die Gesamtkosten werden auf rund € 6.477.000,00 geschätzt, wovon die Planungskosten rund € 312.000,00 und die Baukosten rund € 6.165.000,00 betragen. Das Land Steiermark fördert diese Maßnahmen im Rahmen der Steirischen Nahverkehrsförderung im Ausmaß von 25 %. Der Rest wird von der NÖVOG finanziert, wobei diese wiederum vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mittel aus dem Mittelfristigen Investitionsprogram des Bundes erhält.

Der Landesbeitrag für die gegenständlichen Maßnahmen beträgt insgesamt somit voraussichtlich rund € 1.619.250,00. Davon beträgt der Planungskostenanteil € 78.000,00 und der Baukostenanteil € 1.541.250,00.

Für diese Maßnahmen wird ein Fördervertrag zwischen dem Land Steiermark und der NÖVOG abgeschlossen. Der Beitrag des Landes entspricht der generellen Richtlinie für die Steirische Nahverkehrsförderung unter Berücksichtigung der Nahverkehrsbedeutung und Wertigkeit der Maßnahmen. Die Förderbeiträge des Landes werden entsprechend der vereinbarten Kostenanteile und den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.

Die Beitragsleistung des Landes ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst.

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von insgesamt € 1.619.250,00 erfolgen in drei Teilen und zwar im Jahr 2021 entsprechend der Abrechnung für die Planungsleistungen in der Höhe von rund € 78.000,00, zu Baubeginn im Jahr 2024 mit 50% des voraussichtlichen Baukostenanteils in der Höhe von rund € 770.625,00 und im Jahr 2025 nach Fertigstellung und entsprechend der tatsächlichen Abrechnung für die Bauleistungen mit dem Restbetrag in der Höhe von rund € 770.625,00.

Für die Zahlungen des Landes im Jahr 2021 in der Höhe von € 78.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2024 und 2025 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt rund € 1.541.250,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der oben dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Für die Zahlungen des Landes im Jahr 2021 in der Höhe von € 78.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

3. Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2024 und 2025 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt rund € 1.541.250,00 (pro Jahr rund € 770.625,00) in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ zu berücksichtigen.