LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 10

EZ/OZ 749/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Dekarbonisierungsstrategie für Österreich

 

zu:
EZ 749/1, Dekarbonisierungsstrategie für Österreich (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.09.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 26.04.2016 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 749/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Mit dem Pariser Agreement vom Dezember 2015 hat die internationale Staatengemeinschaft vereinbart, dass die globale Erdtemperatur nicht über 2° C ansteigen darf und das Bekenntnis zu Anstrengungen („pursue efforts“) gegeben, um sogar eine Begrenzung auf 1,5° C zu erreichen. Ebenso wurde festgelegt, dass eine Balance zwischen Treibhausgasemissionen und Senken in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erreicht werden soll.

Seitens der EU bestehen die Zielvorgaben, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % und bis 2050 um 80 % zu reduzieren. Das Grünbuch vom März 2013 als Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 stellt einen Fahrplan zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bis 2050 dar. Die einzelnen Länder sind nun aufgefordert ihre konkreten Beiträge zu diesen gemeinsamen Abkommen zu leisten.

Auf österreichischer Ebene legt das derzeit geltende Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 die Emissionshöchstmengen für insgesamt 6 Sektoren fest und regelt die Erarbeitung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des EU-Emissionshandels mit einem derzeitigen Zeithorizont bis 2020. Bund und Länder haben gemeinsam ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2015 bis 2018 erarbeitet, um die Zielvorgaben bis 2020 zu erreichen.

Die Steiermark selbst hat in ihrem Wirkungsbereich bereits auf die Beschlüsse der Klimakonferenz von Paris und den Beschluss des Rates reagiert und ist derzeit dabei eine zukunftsweisende Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 zu erarbeiten. Diese soll noch in diesem Jahr beschlossen und ein entsprechender Aktionsplan der Landesregierung vorgelegt werden. Die Klimaschutz- und Energiestrategie des Landes konzentriert sich dabei insbesondere auf Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich.

Damit die Steiermark die derzeit vorliegenden Reduktionsziele der Treibhausgasemissionen, bis 2030 um 40 % bzw. bis 2050 um 80 %, erreichen kann, sind aber Rahmenbedingungen notwendig, die nur von EU und dem Bund gesetzt werden können.

Laut den Klimaszenarien für die Steiermark ist bis 2050 mit einem weiteren Anstieg der Temperatur von etwa 0,3° C pro Jahrzehnt und mit einer Zunahme von Wetterextremen zu rechnen.

Aus diesem Grund sind realistische Maßnahmen bzw. Forderungen, die für eine Begrenzung der Erderwärmung geeignet und sinnvoll sind, zu unterstützen.

Auf Bundesebene wird, analog zur Steiermark, an einer gemeinsamen Klima- und Energiestrategie gearbeitet. Seit Juni 2016 liegt dazu ein „Grünbuch für eine integrierte Energie- und Klimastrategie“ auf, das die wesentlichen Eckpfeiler darstellt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ab Herbst dieses Jahres ein Stakeholderprozess unter Einbindung der Bundesländer gestartet. Das Land Steiermark wird dabei mit seinen FachexpertInnen vertreten sein und die Position des Landes Steiermark in den Prozess einbringen.

Die Forderung einer Netto-Null-Emission in Österreich für 2050 spiegelt das Ergebnis des Pariser Abkommens wider. Diese Forderung wurde auch seitens der LandesumweltreferentInnen am 16. Juni 2016 als gemeinsames Ziel, im Rahmen der „Österreichischen Erklärung für eine zukunftsfähige Energie- und Klimapolitik“, bestätigt. Die Forderung nach einem CO2-Reduktionsziel von mindestens 40 % entspricht den derzeit geltenden EU-Ratsbeschlüssen und ist daher auch zu unterstützen. Die national staatliche Zuteilung wird aber im Detail noch auf EU-Ebene verhandelt und mit einem Ergebnis ist vermutlich frühestens 2017 zu rechnen.

Zwischen dem Bund und den Ländern ist ein Maßnahmenprogramm 2015-2018 nach Klimaschutzgesetz“ akkordiert und wird entsprechend umgesetzt. Im Rahmen diese Maßnahmenprogrammes werden bereits die entsprechenden Emissionsszenarien des Umweltbundesamtes berücksichtigt.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass sich das Land Steiermark bei der Bundesregierung einsetzt und auch zukünftig einsetzten wird, um den Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Eine weitestgehende Dekarbonisierung bis 2050 ist anzustreben.

Der CO2-Reduktionszielpfad ist bereits durch den EU-Ratsbeschluss und das Paris Agreement definiert und wird auch vom Land Steiermark unterstützt. Eine Anpassung der 2020-Ziele ist derzeit, auf Grund des bestehenden, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Maßnahmenprogramm 2015-2018 nach Klimaschutzgesetz“, nicht erforderlich.

Des Weiteren wird sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene an neuen Klima- und Energiestrategien gearbeitet. Das Land Steiermark wird sich mit seinen Positionen zum Klimaschutz in den Prozessen auf Bundesebene einbringen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag der Grünen, EZ 749/1 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar