TOP 6
EZ/OZ 2239/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zurückdrängen
zu:
EZ 2239/1, Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zurückdrängen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 29.05.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 27.02.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2239/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Abteilung 11, Soziales, Arbeit und Integration hat, basierend auf der zur Thematik bestehenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, dieses um Stellungnahme ersucht. Das Bundesministerium hat zu diesem Ersuchen folgende Antwort übermittelt:
Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode enthält einige Punkte zum Thema Arbeitszeit, insbesondere eine praxisgerechte Gestaltung der Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte durch Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze. Ob darüber hinaus noch weitere Maßnahmen zur Diskussion gestellt werden, ist derzeit noch nicht absehbar.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Abgeordneten der KPÖ, EZ 2239/1 betreffend "Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zurückdrängen" wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmannstellvertreter:
LTAbg. Peter Tschernko