EZ/OZ: 193/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 31.08.2015, 16:00:01
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Verschärfung des Asylchaos durch das Bundesverfassungsgesetz
Begründung:
Die Zahl der in Österreich gestellten Asylanträge ist im Jahr 2015 geradezu explodiert. Aus der Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres (BMI) geht hervor, dass von Jänner bis Juni 2015 insgesamt 28.311 Anträge gestellt wurden. Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum lediglich 9.047. Das entspricht einer Steigerung von 212,93 Prozent. Im Jahr 2014 suchten in Österreich 28.027 Personen um Asyl an. In der Steiermark waren im Dezember 2014 noch 4.276 Asylwerber untergebracht. Mit August 2015 ist die Zahl der Flüchtlinge in unserem Bundesland bereits auf über 6.200 angewachsen, Tendenz steigend. Die Steiermark erfüllt mit 21.08.2015 die Unterbringungsquote zu knapp 90 Prozent. Das Innenministerium rechnet für dieses Jahr österreichweit mit über 80.000 Asylanträgen.
Die Grundversorgung und die Unterbringung der Asylweber verursachte 2014 in der Grünen Mark Kosten in der Höhe von EUR 27.100.000,--, die den ohnehin schon angespannten Landeshaushalt noch zusätzlich belasteten. (Quelle: Schriftliche Anfragebeantwortung durch LR Schirttwieser, Einl. Zahl 3258/2). Die Ausgaben für das Jahr 2015 werden, bedingt durch die massive Zunahme der Asylwerber, jedenfalls dramatisch ansteigen.
Die Steiermark hat nicht nur für die Grundversorgung und die Unterbringung zahlreicher Asylwerber zu sorgen sowie die immensen Kosten dafür zu tragen, sondern auch mit einer angespannten Sicherheitslage zu kämpfen. Bekanntlich geht von Aslywerberunterkünften ein beachtliches Sicherheitsrisiko aus, das die Bevölkerung zunehmend verunsichert. Über 200 Polizeieinsätze im Umfeld von steirischen Aslywerberheimen in den letzten Jahren und über 1.000 als Straftäter ausgeforschte Asylwerber im Jahr 2014 machen das Gefährdungspotential, das von diesen Unterkünften ausgeht, deutlich. In Gemeinden, die bereits eine hohe Anzahl an Asylwerbern aufgenommen haben, kommt es dadurch zu Spannungen zwischen den Flüchtlingen und der Bevölkerung.
Die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Unterbringungsquote lässt die absolute Zahl von in der Steiermark untergebrachten Asylwerbern kontinuierlich in die Höhe schnellen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden schreibt neben dem sogenannten „Durchgriffsrecht“ in Art 2 auch einen Gemeinderichtwert fest. So hat jede Gemeinde im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. Die Zahl soll jedenfalls 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert). Art 2 Abs 2 enthält eine Verordnungsermächtigung für den Bund. Es ist der Regierung in Zukunft möglich, den Richtwert von 1,5 Prozent pro Gemeinde nach Bedarf zu erhöhen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Nationalrates, des Bundesrates, der Landtage oder Landesregierungen bedarf. Die Länder haben lediglich das Recht, Stellungnahmen abzugeben. Überdies bezieht sich das Durchgriffsrecht nicht nur auf bundeseigene Liegenschaften, sondern auch auf Liegenschaften, die dem Bund zur Verfügung stehen. Zur Verfügung steht alles, was rechtlich erlaubt benutzt werden darf, somit auch angemietete Flächen.
Bei Ausreizen der Quote von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung würde das bedeuten, dass die Steiermark über 18.000 Asylwerber aufnehmen müsste. Die Situation in den steirischen Bezirken würde sich wie folgt darstellen:
Bezirk
|
Untergebrachte Asylwerber
(Jänner 2015)*
|
Bei Ausreizen der
Quote von 1,5 %
|
Differenz
|
Graz-Stadt
|
1.319
|
4113
|
+ 2.794
|
Deutschlandsberg
|
86
|
906
|
+ 820
|
Graz-Umgebung
|
636
|
2206
|
+ 1.570
|
Leibnitz
|
396
|
1207
|
+ 811
|
Leoben
|
113
|
914
|
+ 801
|
Liezen
|
64
|
1194
|
+ 1.130
|
Murau
|
81
|
427
|
+ 346
|
Voitsberg
|
150
|
776
|
+ 626
|
Weiz
|
85
|
1331
|
+ 1.246
|
Murtal
|
329
|
1094
|
+ 765
|
Bruck-Mürzzuschlag
|
888
|
1512
|
+ 624
|
Hartberg-Fürstenfeld
|
545
|
1355
|
+ 810
|
Südoststeiermark
|
71
|
1288
|
+ 1.217
|
Steiermark
|
4.763
|
18.324
|
+ 13.561
|
(*Quelle: Beantwortung einer dringlichen Anfrage durch LR Schrittwieser; EZ 3243/1)
Gem Art 2 Abs 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden können Gemeinden desselben politischen Bezirks Vereinbarungen über die Unterbringung und Aufteilung von Asylwerbern treffen. Eine nähere Beschreibung dieser Vereinbarung fehlt jedoch.
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 21.08.2015 stellten Landeshauptmann Schützenhöfer und Landesrätin Kampus einen Flüchtlingskoordinator für die Steiermark vor. Er soll als Schnittstelle zwischen Landesregierung und den Gemeinden fungieren und Unterbringungsplätze sicherstellen.
Im Zuge dieses Medienauftritts wurde verkündet, dass die Steiermark keine weiteren Großquarteire wolle und „den Weg der kleinen Unterkünfte“ gehen will. Medienberichte über Verhandlungen seitens des Landes mit Unternehmen, die Flüchtlingsgroßquartiere betreiben, sind daher äußerst verwunderlich. So berichtete die „Kleine Zeitung“ am 25.08.2015: „‘Da Caritas und Co. mit den Ressourcen ans Limit stoßen, sind wir in guten Gesprächen mit zwei weiteren Trägern, um einzusteigen‘, lässt Kampus aufhorchen.“
Am 26.08.2015 wurde in der „Kleinen Zeitung“ folgendes berichtet: „Auf der Suche nach zusätzlichen Unterkünften für Asylwerber steht nun eine Fabrikshalle in Unterpremstätten zur Diskussion. Wie man im Land Steiermark bestätigt, gibt es ein Angebot, das Gebäude mit mehr als 2000 m² Fläche zu adaptieren. Mehrere Optionen liegen vor, um dort geschätzt bis zu 150 Personen unterzubringen.“ Als Betreiber wird die AVS (Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens) kolportiert.
Welche konkreten Maßnahmen das hierfür zuständige Regierungsmitglied in Hinblick auf das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden nun setzen wird, entzieht sich der Kenntnis der Fragesteller. Unbekannt sind auch die Geschlechterverteilung der in der Steiermark untergebrachten Asylwerber, die aktuelle Verteilung derselben auf die einzelnen Bezirke bzw. Gemeinden sowie der finanzielle Aufwand für den Flüchtlingskoordinator.
Aufgrund der zu erwartenden Länge der Antworten auf die Fragen 8, 9, 10, 11 und 12 erklären sich die Fragesteller damit einverstanden, dass im Sinne einer ökonomischen Verfahrensweise die Beantwortung dieser Fragen unter Bezugnahme durch eine an die Abgeordneten ausgeteilten Tischvorlage erfolgt.
Es wird daher folgende
Dringliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele Asylwerber sind aktuell in der Steiermark untergebracht?
- Zu wie viel Prozent erfüllt die Steiermark damit die Quote an aufzunehmenden Asylwerbern?
- Wie viele Flüchtlinge nimmt die Steiermark gemäß der vereinbarten Quote zu viel bzw. zu wenig auf?
- Wie hoch ist der Anteil an Frauen, Männern und Kindern der in der Steiermark grundversorgten Asylwerber?
- Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden vom Land Steiermark derzeit grundversorgt?
- Auf welche Nationalitäten teilen sich die in der Steiermark untergebrachten Asylwerber auf?
- Wie teilen sich die in der Steiermark grundversorgten Asylwerber auf die einzelnen Bezirke auf?
- Wie viele Flüchtlinge sind in organisierten Quartieren und wie viele in individuellen Unterkünften wohnhaft?
- Wie teilen sich die in der Steiermark grundversorgten Flüchtlinge auf die einzelnen Gemeinden auf? (siehe Verweis im letzten Absatz der Begründung)
- Wie teilen sich die in individuellen Unterkünften befindlichen Asylwerber auf die einzelnen Bezirke und Gemeinden in der Steiermark auf? (siehe Verweis im letzten Absatz der Begründung)
- Wie teilen sich die in organisierten Quartieren untergebrachten Flüchtlinge auf die einzelnen Bezirke und Gemeinden in der Steiermark auf? (siehe Verweis im letzten Absatz der Begründung)
- Wie hoch beziffern Sie die Ausgaben, die seitens Ihres Ressorts für Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Flüchtlinge sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufgebracht werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach den entsprechenden Kategorien mit besonderer Berücksichtigung auf Zuerkennung von Leistungen aus der Grundversorgung, Soziales Management für Fremde und Asylwerber, Quartiermanagement, (Unterkünfte in der gesamten Steiermark), Krisenmanagement, Allgemeine Angelegenheiten im Bereich Flüchtlingswesen; siehe Verweis im letzten Absatz der Begründung)
- Gibt es Überlegungen, aufgrund der enormen Kosten, die dem Land Steiermark entstehen, die Flüchtlingskosten mittels Sonderfinanzierung aus dem Budget auszugliedern, um eine geregelte Budgetierung des Haushaltes gewährleisten zu können?
- Wenn ja, wie stellen sich diese Pläne konkret dar?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Informationen zum aktuellen Verhandlungsstand zur Errichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in der Gemeinde Unterpremstätten liegen Ihrem Ressort vor?
- Fanden hinsichtlich der Errichtung dieses Quartiers bereits Gespräche zwischen Vertretern des Landes und dem Bürgermeister von Unterpremstätten statt?
- Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Besprechungen?
- Ab welchem Zeitpunkt soll das Flüchtlingsquartier in Unterpremstätten seinen Betrieb aufnehmen und wie viele Personen sollen darin maximal beherbergt werden?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei einer Errichtung eines Flüchtlingsquartiers in Unterpremstätten ein Einvernehmen mit der Gemeindeführung hergestellt wird?
- Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie hierzu konkret ergreifen?
- Wer ist als Betreiber der geplanten Unterkunft in Unterpremstätten vorgesehen?
- Gab es Verhandlungen mit der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS)?
- Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und was war deren Inhalt?
- Mit welchen „großen Trägern“ verhandelt das Land Steiermark über die Errichtung bzw. den Betrieb von Asylwerberunterkünften?
- Was ist das Ergebnis dieser Verhandlungen?
- Gibt es Pläne, weitere organisierte Asylwerberunterkünfte zu errichten?
- Wenn ja, wo sollen diese Quartiere errichtet werden?
- Wie viele Asylwerber sollen in diesen Quartieren jeweils untergebracht werden?
- Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung bzw. den Betreib dieser Quartiere?
- Gibt es schon konkrete Pläne, wie Gemeinden desselben politischen Bezirks Vereinbarungen über die Unterbringung und Aufteilung der Asylwerber treffen sollen?
- Wenn ja, wie stellen sich diese Pläne konkret dar?
- Wem gegenüber ist der Flüchtlingskoordinator politisch verantwortlich bzw. weisungsgebunden?
- Wie hoch sind die Personalkosten für den Flüchtlingskoordinator bzw. dessen Büro?
- Gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen dem Land Steiermark und dem Flüchtlingskoordinator?
- Wenn ja, wie ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Land Steiermark und dem Flüchtlingskoordinator konkret ausgestaltet?
- Wie hoch ist der Sachaufwand für den Flüchtlingskoordinator bzw. dessen Bürobetrieb?
- Welche konkreten Aufgaben hat der Flüchtlingskoordinator?
- Welche konkreten Kompetenzen hat der Flüchtlingskoordinator?
- Wie viele Flüchtlinge werden bis Jahresende in der Steiermark nach Schätzung Ihres Ressorts untergebracht werden müssen?
- Wie viele zusätzliche Plätze zur Unterbringung von Asylwerbern werden voraussichtlich bis Jahresende notwendig sein?
Unterschrift(en):
LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)