LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 1

EZ/OZ 567/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gem. Art. 52 Abs. 4 L-VG 2010 zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes betreffend Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906)

 

zu:
EZ 567/1, Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gem. Art. 52 Abs. 4 L-VG 2010 zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes betreffend Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906) (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.03.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 906 vom 13.05.2014 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

In Entsprechung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes wurde am 29. September 2014 das Projekt „Übersicht über die Finanzierung bei Katastrophen- und Elementarereignissen (kurz: ÜKAT)“ durch den Projektauftraggeber LAD Hofrat Mag. Helmut Hirt gestartet.

Das begonnene Projekt wurde im Sommer 2015 in ein Analyseprojekt überführt, wobei die Projektleitung von der FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung an die Abteilung 1 überging.

Ziel ist es, zunächst folgende Punkte zu analysieren:

     - IST-Prozesse in den Dienststellen

     - Eingesetzte Anwendungen/Software in den Dienststellen und deren Abhängigkeiten

Darauf aufbauend soll ein Konzept erarbeitet werden, das sowohl eine einheitliche technische Lösung als auch Anpassungsnotwendigkeiten in arbeits-organisatorischer, prozesstechnischer und struktureller Hinsicht aufgezeigt.

Das Analyseprojekt ist bis Ende Mai 2016 anberaumt, dann wird ein Realisierungsprojekt gestartet.

Vom Projektauftraggeber wurde vorgegeben, dass es bereits für die Saison 2015 eine Zusammenführung der Daten auf Basis einer Übergangslösung geben soll.

Um dies zu gewährleisten, wurde eine vordefinierte und mit den Dienststellen abgestimmte Excel-Liste verwendet, welche von den befassten Abteilungen geführt werden muss. Die Daten sind bei Bedarf von diesen Abteilungen an die FAKS zu übermitteln. Allenfalls vorhandene Daten wurden rückwirkend bis 01.01.2015 nachbearbeitet.

Durch diese Maßnahmen wurde bereits eine deutliche Verbesserung der Übersicht über die Finanzierung bei Katastrophen- und Elementarereignissen erreicht. Daher wird diese Übergangslösung bis zum Abschluss des Realisierungsprojektes beibehalten.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2016.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek