LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 7

EZ/OZ 1994/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Transparenzdatenbank

 

zu:
EZ 1994/1, Mehrfachförderungen abstellen – Transparenzdatenbank mit Daten befüllen! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 20.03.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen vom 5.Dezember 2017 wurde die Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ EZ 1994/1 betreffend "Mehrfachförderungen abstellen - Transparenzdatenbank mit Daten befüllen" abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Landesregierung folgende Stellungnahme:

Einleitend darf auf die Beantwortung einer Anfrage durch Herrn Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in der Landtagssitzung am 14. November 2017 hingewiesen werden. Herr Landeshauptmann Schützenhöfer hat in seiner Antwort zur Anfrage des damaligen Klubobmanns der FPÖ Herrn LTAbg. Mario Kunasek mit der Einl.Zahl 2002/1 betreffend „Land Steiermark bei der Befüllung der Transparenzdatenbank säumig“ ausführlich und umfassend über den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank berichtet. Auch wies er darauf hin, dass in der Landeshauptleutekonferenz am 10. November 2017 in Feldkirch alle Länder nochmals bekräftigten, Daten in die Transparenzdatenbank einzumelden.

Um den aktuellen Stand zur Transparenzdatenbank wiedergeben zu können, wurde mit der Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik als für die allgemeinen Angelegenheiten des Förderungswesens und die Transparenzdatenbank zuständige Abteilung Kontakt aufgenommen und als Ergebnis folgende Stellungnahme formuliert:

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wird die Transparenzdatenbank in einigen Kapiteln (Integration, Kunst und Kultur, Soziales, Arbeit und Landwirtschaft) dezidiert angesprochen und es werden auch Sanktionsmöglichkeiten im Zug des Finanzausgleichs bei Nichterfüllung der (zukünftig ev. vorgesehenen) Verpflichtungen der Dateneinmeldungen durch die Länder in die Transparenzdatenbank in Aussicht gestellt. Aufgrund des Ministerwechsels beim für die Transparenzdatenbank zuständigen Bundesministerium für Finanzen und der voraussichtlich anstehenden Verwaltungsreform (zum Förderungswesen) auf Bundesebene ist jedoch noch nicht klar, wie zwischen Bund, Ländern und Gemeinden weiter vorgegangen wird.

Überdies hat der Rechnungshof 2017 die Transparenzdatenbank hinsichtlich Kosten und Nutzen, Zielen und Zielerreichung geprüft und dabei zahlreiche substantielle Verbesserungspotentiale aufgezeigt; seine Kritikpunkte decken sich zu einem Großteil mit seit Jahren von den Ländern vorgebrachten Verbesserungsvorschlägen bzw. Forderungen. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun eine Expertenrunde unter Einbindung der Länder eingesetzt, bei der den Empfehlungen des Rechnungshofs Rechnung tragende Modelle entwickelt werden sollen, um der Politik eine Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung der Transparenzdatenbank bieten zu können. Auf Grund der Ergebnisse dieser Expertenrunde werden die VertreterInnen der Länder eine abgestimmte weitere Vorgangsweise diskutieren.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Finanzausschusses zum Antrag EZ 1994/1 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz