LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2508/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.06.2018, 08:20:01


Geschäftszahl(en): ABT11-52917/2018-2; ABT02-263223/2015-274; ABT05-16765/2013-26; ABT06-48518/2018-1; ABT08-9962/2018-17; ABT09-14995/2013-112; ABT12-161962/2016-110; ABT13-10.00-78/2016-4; ABT14-49.03-64/2018-008-2; ABT15-2685/2018-151; ABT17-19672/2018-6
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger
Beilagen: Arbeitsprogramm Integration

Betreff:
Beschluss Nr. 197 des Landtages Steiermark vom 19.04.2016 betreffend Landtag Steiermark; Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des Maßnahmenpakets „Arbeitsprogramm Integration“ zum Beschluss Nr. 197 des Landtages Steiermark vom 19.04.2016 betreffend Maßnahmenpaket für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen basierend auf den Grundsätzen und Haltungen der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark“

Der Landtag Steiermark hat am 19.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landesregierung wird aufgefordert, basierend auf den Rahmenbedingungen der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark“ ein ressortübergreifend abgestimmtes Maßnahmenpaket für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen in der Steiermark zu erarbeiten und dem Landtag Steiermark zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Auf Basis dieses Beschlusses wurde das Maßnahmenpaket „Arbeitsprogramm Integration“ unter Einbeziehung von VertreterInnen öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Einrichtungen und Organisationen erarbeitet und am 14.02.2017 durch den Landtag Steiermark mit Landtagsbeschluss Nr. 447 zur Kenntnis genommen. Es stellt die Basis für die Arbeit der Steiermärkischen Landesregierung für die aktuelle Gesetzgebungsperiode, dar und enthält Schwerpunkte und Maßnahmen zur Erreichung des Zieles einer Integration von Anfang an.

Im Maßnahmenpaket „Arbeitsprogramm Integration“ wurde eine regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen an den Landtag angekündigt. Ein erster Maßnahmenbericht zum „Arbeitsprogramm Integration“ liegt mit diesem Bericht vor. Er umfasst den Berichtszeitraum 01. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 und informiert über die Umsetzung und die Ergebnisse jener Vorhaben und Projekte, die im „Arbeitsprogramm Integration“ enthalten sind. Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt entlang der sechs Handlungsfelder

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt
  • Zugang zur Wohnversorgung
  • Zugang zur Gesundheitsversorgung
  • Teilhabe über Ehrenamt, Vereinswesen und Sport
  • Sicherheit, sozialer Frieden und Zusammenleben vor Ort

Der vorliegende Bericht veranschaulicht, dass in allen Handlungsfeldern Maßnahmen konsequent umgesetzt wurden und damit wesentlichen integrationsspezifischen Herausforderungen begegnet werden konnte bzw. wird. Die Angaben zur regionalen Umsetzung zeigen, dass auch in den steirischen Regionen Initiativen umgesetzt werden konnten und damit die regionale Dimension – im Sinne des steirischen Wegs der Integrations- und Flüchtlingspolitik –  berücksichtigt wurde. Allen Maßnahmen gemeinsam ist das Ziel, im Interesse aller SteirerInnen aktiv auf die Herausforderungen entlang der Zuwanderungsbewegungen der letzten Jahre zuzugehen und die Integration rasch und umfassend voranzutreiben.

Der Bericht über die Umsetzung des Maßnahmenpaket „Arbeitsprogramm Integration“ soll nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 07. Juni 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 197 des Landtages Steiermark vom 19.04.2016 betreffend Maßnahmenpaket für eine gezielte Integration von geflüchteten Menschen, wird zur Kenntnis genommen.