LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2294/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 08.03.2018, 11:38:55


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Bescheide im Format "Leicht Lesen"

Im Land Oberösterreich werden seit Anfang 2015 alle Bescheide im Behindertenwesen verpflichtend in leichter Sprache erstellt. Dies ist im § 24 Abs. 5 des Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes (Oö. ChG) verankert:

"Bescheide sind jedenfalls in einer leicht verständlichen Form bzw. auf Wunsch des Menschen mit Beeinträchtigungen oder dessen Vertretung oder bei entsprechendem Bedarf in einer darüber hinaus besonders leicht lesbaren Form zu verfassen. Die dabei zu verwendenden Standards sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich sowie bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde zur Einsicht bereitzuhalten."

Laut Erfahrungsberichten führte das im betroffenen Bescheidwesen zu einem Rückgang der Berufungen um 40%, da sich weniger Verständnisfragen ergeben.

Im Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Berhindertenrechtskonvention steht im Kapitel 3.2.1 Leitlinie 1 zur Barrierefreiheit: „Auch Informationen müssen barrierefrei sein. Menschen mit Behinderungen sollen die Informationen verstehen können.“

Am Sozialserver des Landes Steiermark sucht man jedoch vergeblich nach einer größeren Zahl an Dokumenten in leicht verständlicher Sprache. Lediglich ein Informationsblatt zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist in einfacher Sprache verfasst, und das Stmk. Behindertengesetz sowie der Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Berhindertenrechtskonvention sind im Format „Leicht Lesen“ vorzufinden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass von Seiten des Landes Steiermark bereits vier Arbeitsgruppen „Verständliche Steiermark“ eingerichtet wurden, jedoch ist gerade auf der Ebene des hoheitlichen Handelns, also der Rechtsakte bzw. Bescheide das Ergebnis nicht zufriedenstellend. So wird im Panther Intern aus dem Oktober 2017 angeführt, dass letztlich „bei einigen Bescheiden der Abteilungen 8 und 11 versucht [wurde], diese leichter lesbar und verständlicher zu gestalten.“

Auch das in der Beantwortung einer Anfrage der Grünen, Einl. Zahl 1127/1, Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern - Leicher-Lesen von behördlichen Schriftstücken angeführte Verzeichnis für alle Leistungsansprüche für Menschen mit Behinderung in verständlicher Sprache steht nach wie vor nicht zur Verfügung. Weiters wird in der Antwort EZ 1127/2 angeführt, dass die „Leistungs- und Entgeltverordnung, welche die Behindertenhilfeleistungen beschreibt, ihre Ziele anführt und Auskunft zur Leistungsart gibt“, ebenfalls in einer leicht verständlichen Sprache ausgelegt werden soll. Eine solche Version liegt im Internetportal des Landes Steiermark jedoch noch nicht vor.

Der Magistrat der Stadt Graz sowie die Holding Graz entledigen sich seit Ende 2016 Schritt für Schritt dem sperrigen Amtsdeutsch und führen leichter verständliche Formulierungen ein. Im Falle der Stadt Graz passiert diese Umformulierung in sämtlichen Büros und Abteilungen des Magistrats, wodurch auch unzählige weitere Erklärungsschreiben entfallen.

Es ist überfällig, dass im Behindertenwesen alle rechtlichen Dokumente und Bescheide im Format "Leicht Lesen" zur Verfügung stehen. Zumindest in den Bereichen Soziales und Gesundheit sollte noch in dieser Gesetzgebungsperiode das Bescheidwesen ebenfalls umgestellt werden. Mittelfristig muss es das Ziel sein, dass wie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert der Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen erfolgen und somit in allen Abteilungen des Landes Steiermark das Bescheidwesen von der Umstellung erfasst sein muss.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. im Behindertenwesen alle rechtlichen Dokumente und Bescheide im Format "Leicht Lesen" zur Verfügung zu stellen,

2. noch in dieser Gesetzgebungsperiode alle Bescheide der Abteilungen 8 und 11 im Format "Leicht Lesen" zu erlassen und eine diesbezügliche Regierungsvorlage zur gesetzlichen Verankerung im Landtag einzubringen, und

3. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit den Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen konsequent fortzuführen, sodass in angemessener Zeit alle Abteilungen des Landes Steiermark  Bescheide in einer leicht verständlichen Form verfassen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)