LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

EZ/OZ 2573/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Regionen

Betreff:
Beschluss Nr. 657 des Landtages Steiermark vom 14.11.2017 betreffend "Stärkung des ländlichen Raumes durch Ansiedelung von Einrichtungen des Landes in strukturschwachen Regionen"

 

zu:
EZ 2573/1, Beschluss Nr. 657 des Landtages Steiermark vom 14.11.2017 betreffend "Stärkung des ländlichen Raumes durch Ansiedelung von Einrichtungen des Landes in strukturschwachen Regionen" (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Regionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.09.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Landtag Steiermark hat am 14.11.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung, insbesondere Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, wird aufgefordert,

1.eine Prüfung zu veranlassen, welche Vor- und Nachteile die Auslagerung von Landesabteilungen oder Teile dieser in strukturschwache Regionen mit sich bringen würde,

2.zu untersuchen, für welche dieser öffentlichen Einrichtungen ein dezentraler Standort prinzipiell geeignet wäre sowie

3.dem Landtag nach Vorliegen der Ergebnisse darüber Bericht zu erstatten.

Aufgrund dieses Beschlusses wird beiliegender Bericht vorgelegt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 657 des Landtages Steiermark vom 14.11.2017 betreffend "Stärkung des ländlichen Raumes durch Ansiedelung von Einrichtungen des Landes in strukturschwachen Regionen" wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Obmann:

LTAbg. Karl Petinger