LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1730/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 01.06.2017, 13:10:00


Geschäftszahl(en): LAD-135855/2016-47
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 12. Mai 2017 in Tirol

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 12. Mai 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Bildung als Schlüssel für Entwicklung; Gemeinsame Ausbildungsinitiative der Länder zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Beschluss:

Die Länder unterstützen in besonderer Weise die in den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UNO – Sustainable Development Goals, SDG – verankerten Bildungsziele und tragen aktiv zu ihrer Umsetzung bei. Im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Entwicklungszusammenarbeit legen die Länder einen besonderen Fokus auf die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für Menschen aus Ländern des globalen Südens, um diesen dadurch neue positive Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

Die konkrete Umsetzung durch die Länder erfolgt gemäß ihren jeweiligen eigenen Möglichkeiten, etwa was ein besonderes Know-how, die Verfügbarkeit spezieller Bildungseinrichtungen oder das Bestehen bereits erfolgreich laufender Projekte anlangt. So können beispielsweise neue Ausbildungsplätze für ein Studium, einen Lehrgang oder eine Spezialfortbildung (zB in Landwirtschaft, Tourismus, Peace Studies) in Österreich zur Verfügung gestellt werden (sog. Incomings), zusätzliche Stipendienplätze in Österreich oder im Herkunftsland angeboten werden oder in den Herkunftsländern verstärkte Investitionen in die Ausbildung der Menschen getätigt werden. Die Länder werden dabei etwa Ausbildungen im Primär-, Sekundärschulbereich oder auf Universitätsebene unterstützen, Berufsausbildungen forcieren, auf die Hebelwirkung von Know-how-Export setzen („train the trainers“) oder Ausbildungsmaßnahmen im Wege eines Kooperationsprogrammes mit einschlägig erfahrenen Organisationen, wie dem österreichischen Austauschdienst oder dem Afro-Asiatischen-Institut, fördern.

2. ESF-Strukturfondsperiode 2014-2020

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht das Bundeskanzleramt und Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die technischen Rahmenbedingungen für die Abwicklung von ESF und EFRE in Österreich so zu gestalten, dass für Österreich, und damit auch für die Länder, Mittelkürzungen verhindert werden. Aus der verspäteten Aufstellung des Systems darf den Ländern kein finanzieller Schaden entstehen.

3. Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und der Trinkwasserverordnung; Ausnahmen für Kleinstanlagen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, unter Hinweis auf die im Art 3 Abs 2 der EU-Trinkwasserrichtlinie RL 98/83/EG vorgesehene Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, Ausnahmebestimmungen vorzusehen, das LMSVG und die Trinkwasserverordnung so zu novellieren, dass die nachstehend beschriebenen Ausnahmen von der Untersuchungspflicht normiert werden:

  • Entfall der jährlichen Untersuchungspflicht für private Haushalte mit gemeinsamer Wasserversorgung, wo zwischen den Bewohnern der getrennten Wohneinheiten keine familiären Beziehungen bestehen, die aus einer individuellen Versorgungsanlage stammt, aus der im Durchschnitt weniger als 10 m3 Wasser pro Tag entnommen werden und keiner LMSVG-Tätigkeit nachgehen (Vermietung, Jausenstation, Lebensmittelverarbeitung etc.).
  • Gänzlicher Entfall der Untersuchungspflicht für milcherzeugende Landwirte, die weniger als 10 m3 Wasser pro Tag verwenden. Werden durch diese Landwirte Verarbeitungsschritte durchgeführt, die zu mikrobiologisch sicheren Milchprodukten führen, kann die Untersuchungshäufigkeit auf ein dreijähriges Intervall verlängert werden und der Untersuchungsumfang auf Hygieneparameter beschränkt bleiben.

4. Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bundesstaatsreform

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die von der Landesamtsdirektorenkonferenz vorgelegte Arbeitsunterlage zur Kenntnis.

5. BVG zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Verbesserung der Infrastruktur

Beschluss:

  1. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich nachdrücklich in einem ersten Schritt für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes, welches Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, die Entwicklung der Infrastruktur und die Förderung von Innovation und Forschung als Staatsziele definiert, aus.
  2. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass die bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Föderalismus- und Bundesstaatsreform die bestehenden Gesetze, insbesondere auch das UVP-Gesetz, einer kritischen Prüfung hinsichtlich überschießender Regelungen („golden plating“) unterzieht und Beschleunigungs- und Vereinfachungsvorschläge erarbeitet.
  3. Derzeit laufen Bund-Länder Gespräche zur Umsetzung der 3. Säule der Aarhus-Richtlinie in Österreich. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich im Interesse des Wirtschaftsstandortes und einer Verfahrensbeschleunigung für eine der EuGH-Judikatur Rechnung tragende, einheitliche, nicht überschießende Umsetzung aus.

 

6. Gesundheitsfinanzierung; Vereinbarung über die länderinterne Aufteilung der Ausgabenobergrenzen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz beschließt die beiliegende politische Vereinbarung der Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien über die länderinterne Verteilung der Ausgabenobergrenzen gemäß Art. 17 Abs. 2 Z 3 bis 6 der Art. 15a B‑VG Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit.

(Anmerkung der Landesamtsdirektion: der Vereinbarungstext ist dieser Regierungsvorlage nicht angeschlossen; er kann bei Bedarf in der Landesamtsdirektion angefordert werden.)

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 01. Juni 2017.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 12. Mai 2017 wird zur Kenntnis genommen.